Kommentare (5)
Zum Erbzinslehen gehörte das Bauerngut als Einheit (Haus und Hofgründe), das auch nicht geteilt werden durfte. Davon unterschieden wurden die sog. Beutellehen. Das waren Überländ, die keine Einheit mit dem übrigen Bauerngut darstellten. Überländ entstanden meist durch Zusatzrodungen oder durch Gründe von einem verödeten Bauernhof. Diese Beutellehen wurden immer extra verliehen
source: Manfred Enzner, „Exulanten aus der niederösterreichischen Eisenwurzen in Franken“ (2005)
Außerdem besitzen aber die meisten der größern Bauern noch eine sogenannte 'Ueberländ', einen kleinen Bauernhof mit zugehörigen Grundstücken, welcher in einem nahen Dorfe derselben Pfarre gelegen, ganz selbständig vom Haupthofe, meist von einem der Söhne des Hauses verwaltet wird.
source: Josef Wastler, "Die oberösterreichischen Bauernhöfe", in Westermanns Monatshefte, 5. Band, (1859)
Koschutnig 02.04.2016
Häufig findet sich dieses "Überländ" auch als Bestimmungswort für verschiedene Bestandteilarten des Gesamtbesitzes, die nicht unmittelbar mit dem Hauptteil zusammenhängen:
das nicht zum Wohnhause gehört, durch fremdes davon getrennt ist: überlentäcker, überlentgrünt
source: Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4, Nachträge und Register (1913)
Ich habe mir daher erlaubt, mich deines "Überländ" als Bestimmungswort für weitere Einträge zu bemächtigen.
Koschutnig 03.04.2016
@: A-1989+D: Bitte. betrachte die ersten beiden Bewertungen zu diesem Eintrag und schau auch,
wer es ist, der meinen Vorschlag für dich früher gelesen hat als du und dann so schnell wie möglich die "Hetschepetschmarmelade" eingetragen hat, um dir den von mir angeregten Austausch unmöglich zu machen. Ja, solche Charaktere gibt's hier!
Wenn der aber jetzt nach deinen positiven Beurteilungen aller seiner heutigen Hetschepetsch-Einträge - sogar inkl. der H-Marmelade ! - keine positiven Ohren bekommt ...
Koschutnig 03.04.2016
Auch ein toller Thekenhupfer kann mitunter zu kurz springen! Das
-4 der Bewertung von
Geldtasche ist schnell erklärt:
-4 , weil
ich den Eintrag mit
+4 bewertet hab.
Doch zum -1 Urteil von Thekenspringer, begründet mit „
Überlend, Überland, Überländ bezieht sich auf Flächen, nicht auf Gebäudeteile“, da werft einen Blick auf das hübsche ehemalige Backhaus des Ellborgnergutes, Ellbognerstraße 60 im Linzer Stadtteil Bindermichl-Keferfeld
http://tinyurl.com/gu8du8k und lest:
Westlich des Hofes ebenerdiges Überländhaus mit Schopfwalmdach, Putzfassadierung und Faschengliederung, Fenster mit Putzfaschen, in den Sturzfeldern Wandmalerei mit floralen Motiven; an den Fenstern Kreuzgitter
source: Herfried Thaler, Die profanen Bau- und Kunstdenkmäler der Stadt Linz (1999)
Unter der Abbildung steht mehr über das Nebengebäude.
Allerdings wär eine Erweiterung der Definition empfehlenswert!
Nachtrag Okt. 2017:
Der obige Text wurde inzwischen geändert und das Wort "Überländhaus" kommt nicht mehr vor ("Nebengebäude Ellbognergut ... Westlich des Hofes befindet sich ein ebenerdiges ehemaliges Backhaus mit Schopfwalmdach, Putzfassadierung und Faschengliederung. ...")
Koschutnig 04.04.2016
Nebengebäude eines Bauernhauses (Vierkanthof) = Überlend, Überland oder Überländ?
-lend, land und -länd beinhalten
Land und Sammelbegriff für
Uberland. Bitte einen Nachweis warum dieser
Begriff sich gerade auf ein Nebengebäudeteil eines Vierkanthofes beziehen soll.
Sollte dies nicht aufscheinen werde ich mich der negativen Bewertungen die bisher absolut
verständlich sind anschließen.
Es grüßt der Dankscheen
dankscheen 07.04.2016