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Überländ



Sammelbegriff für: Parzellen, die nicht fest mit einem bestimmten Hof sind


Erstellt von: dankscheen
Erstellt am: 07.04.2016
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„Parzellen, die nicht fest mit einem bestimmten Hof verbunden waren, bezeichnete man als Überländ. Sie lagen häufig am Rand der Dorfflur, was darauf hindeutet, dass sie durch Zusatzrodungen entstanden sind. Diese Gründe konnte ein Bauer zusätzlich zu seinen Hausgründen erwerben.

Quelle: Helmuth Feigl, Die niederösterreichische Grundherrschaft, St. Pölten 1998
dankscheen 07.04.2016





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