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Exekution
Zwangsvollstreckung, Pfändung, (in Ö keine Hinrichtung!)
Wortart:
Substantiv
Erstellt von:
HeleneT
Erstellt am:
03.07.2006
Bekanntheit:
87%
Bewertungen:
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Kommentare (1)
Österr. Urteilsformel (ZPO):
"Die beklagte Partei wird zu der von der klagenden Partei begehrten Leistung und zur Zahlung der Prozesskosten von €.... binnen 14 Tagen
bei Exekution verurteilt
" > polnisch: "... pod rygorem egzekucji" Google übersetzt zurück:
"unter Androhung der Hinrichtung"
!!
Übrigens: Der in D übliche Begriff ist "Zwangsvollstreckung" ( im Zivilrecht die "Beitreibung" = die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels.)
Koschutnig
22.09.2011
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