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Leutehaftung
die,
Haftung für ein Verschulden von Dienstnehmern und Hilfskräften
Wortart:
Substantiv
Gebrauch:
Österr. Standarddeutsch
Erstellt von:
Koschutnig
Erstellt am:
21.05.2022
Region:
Klagenfurt(Stadt) (Kärnten)
Bekanntheit:
0%
Bewertungen:
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Kommentare (1)
Diese sog. Leutehaftung beinhaltet eine eigene – deutlich über § 1315 ABGB hinausgehende – deliktische Haftung für fremdes Verschulden. – Der „Leutebegriff” reicht nach der Rechtsprechung auch über Dienstnehmer hinaus. Gefordert wird jedoch ein gewisses Naheverhältnis, das es ermöglicht, nötige Anordnungen durchzusetzen. – Nicht erfasst vom „Leutebegriff” sind aber selbständige Unternehmer
source: Online-Lehrbuch Zivilrecht
Schlagworte: Eisenbahn Haftung für Verschulden ihrer Leute, Fremdverschulden, Haftpflicht der Eisenbahn bei Verschulden ihrer Leute,
Leutehaftung
der Eisenbahn
source: RIS OGH Rechtssatz RS0028913
Eigene Haftung und Leutehaftung
Der Wegehalter haftet für eigenes Verschulden und für das seiner Leute.
source: WEKA. Wissen. Weiterbildung. Lösungen
Koschutnig
21.05.2022
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