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Fruchtgenussrecht
das, -(e)s, -e
Nießbrauchrecht
Wortart:
Substantiv
Gebrauch:
Österr. Standarddeutsch
Erstellt von:
Lupina
Erstellt am:
19.04.2022
Region:
Hessen ()
Bekanntheit:
0%
Bewertungen:
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Kommentare (1)
Das Fruchtgenussrecht an einer Wohnung bedeutet das Recht, diese Wohnung entweder selbst zu benützen oder sie zu vermieten. Als Fruchtnießer ist man verpflichtet, das Fruchtgenussobjekt auf eigene Kosten instand zu halten. Dafür erhält man alle Erträgnisse aus dem Fruchtgenussobjekt
source:
Notariat Dr. Zankel
http
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Lupina
19.04.2022
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