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Jungbürgerin
die, -, -nen
Jugendliche, die in den Stand der vollen bürgerlichen Rechte eintritt
Wortart:
Substantiv
Gebrauch:
Österr. Standarddeutsch
Erstellt von:
Koschutnig
Erstellt am:
22.02.2018
Region:
Klagenfurt(Stadt) (Kärnten)
Bekanntheit:
60%
Bewertungen:
2
3
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Kommentare (1)
Beim NÖ Landesjugendreferat können zur Veranstaltung Einladungsvordrucke, Urkunden und Mappen für die
Jungbürgerinnen
und
Jungbürger
bestellt werden.
source: NÖ.gv.at
Das Wort selbst ist gemeindeutsch vorhanden und wird außerhalb Österreichs und der Schweiz ohne spezielle staatsbürgerliche Konnotation verwendet:
Eine schöne
Jungbürgerin
der Hauptstadt lernt im Sommer, beim Baden draußen, an einem der märkischen Seen, einen schönen jungen Mann kennen. Ein Russe; mit dem sie, weil sie ihr Pflichtrussisch auf dem sozialistischen Gymnasium ordentlich gelernt hat, gut ins Gespräch kommt
source: Michael Rutschky, Reise durch das Ungeschick (1990)
Das gewählte Lob und der freundliche Tadel sowie die Entschiedenheit in der Argumentation drücken zugleich den gesellschaftlichen Abstand zwischen antwortendem Ministerpräsidenten und anfragender Schreiberin aus. Der ältere Landesvater belehrte die gelehrige, aber bislang schlecht informierte
Jungbürgerin
ausführlich – dazu gehört auch das Versprechen weiteren Staatsbürgerkundeunterrichts.
source: Michaela Fenske, Demokratie erschreiben (2013)
Koschutnig
22.02.2018
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