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Identitätsausweis

der, -es, -e

amtlicher österr. Lichtbildausweis, der ausschließlich als Identitätsnachweis dient


Wortart: Substantiv
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 25.03.2016
Bekanntheit: 0%  
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Kommentare (1)


Bitte, vor kritischer Beurteilung lesen!
Hätten Sie’s gewusst? Sowohl den "Personalausweis" als auch einen eigenen "Identitätsausweis" gibt's jetzt!
Der Identitätsausweis ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Österreicher, der ausschließlich dem Nachweis der eigenen Identität dient. Im Gegensatz zu Führerschein, Reisepass und Personalausweis kann dem Antragsteller die Ausstellung nicht versagt werden, wodurch jeder österreichische Staatsbürger einen Rechtsanspruch auf den Identitätsnachweis hat. Mit der Schaffung des Identitätsausweisess in der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 1999 wurde eine Lücke für diejenigen Personen geschlossen, die aus inhaltlichen Gründen […] bisher nicht die Möglichkeit hatten, sich auszuweisen. Auch Obdachlose können einen Identitätsausweis erhalten.[…]
Der Identitätsausweis ist unbegrenzt gültig und muss nur bei einer Namensänderung neu ausgestellt werden.
source: Wikipedia
Der Identitätsausweis gilt als Ausweisdokument innerhalb des Landes, stellt jedoch keinen Passersatz dar wie der Personalausweis. … Das Format desIdentitätsausweises hat den Vorteil, dass die Staatsbürgerin/der Staatsbürger den Ausweis jederzeit bei sich führen kann. … Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. … Der Identitätsausweis hat kein "gilt bis"-Datum…

Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
• Reisepass (kann abgelaufen, muss aber im Inland ausgestellt sein) oder Personalausweis ist vorhanden
• Weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden
source: Bundeskanzleramt, Help.gv.at

Koschutnig 25.03.2016





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