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geschlossener Hof

der,

Erbhof


Wortart: Wendung
Referenz: 0
Besser: 0
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 21.04.2014
Bekanntheit: 0%  
Bewertungen: 1 2

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Spezialität:
* »Der Hof S. in EZ 90044 Grundbuch B. ist ein geschlossener Hof im Sinne des § 1 des Tiroler Höfegesetzes, LGBl. Nr. 47/1900« (www.jusline.at/index.php?cpid...feed=30697)
* Tiroler Höfegesetz § 15: »Sind zur gesetzlichen Erbfolge nach dem Alleineigentümer eines geschlossenen Hofes mehrere Miterben berufen, so kann der Hof samt Zugehör (§ 20 Abs. 4) nur einem von ihnen, dem Anerben (Übernehmer), zufallen.
(Anm.: Die §§ 1 bis 14 sehen Beschränkungen der Verfügungsfreiheit des Eigentümers eines “geschlossenen Hofes“ vor.« (ris.bka.gv.at)
* Der SPIEGEL: »Im Jahre 1929 schaffte Mussolini das alte österreichische Höferecht ab, das den sogenannten "geschlossenen Hof" bei der Erbfolge vor der Zerstückelung schützte. Südtirols Bergbauern, die dank österreichischer Gesetzgebung durch die Jahrhunderte einen gewissen Wohlstand gehalten hatten, sollten auf den Stand der halbproletarisierten italienischen Bauern herabgedrückt werden. [...] Am 17. Juni 1952 beschloß der Bozener Landtag ein Höfegesetz nach dem Muster des alten österreichischen Rechts. Schon am 14. August jedoch wies die italienische Regierung das Gesetz zurück. Begründung: Es widerspreche der italienischen Rechtsauffassung über die Gleichheit der Erben. Der Streit zwischen Rom und Bozen um das Erbfolgegesetz dauert nun nahezu zwei Jahre. Ein Ende ist nicht abzusehen.« (24.2.1954) http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-28955276.html
* Südtirol heute: »Das Höfegesetz (Landesgesetz vom 28. November 2001 Nr. 17) bildet den rechtlichen Rahmen für die Aufrechterhaltung des geschlossenen Hofes als landwirtschaftliche Wohn- und Wirtschaftseinheit und sichert so den Fortbestand des bäuerlichen Familienbetriebes.
Laut Landwirtschaftszählung 2010 gibt es in Südtirol ca. 20.200 landwirtschaftliche Betriebe. Davon sind ungefähr 13.300 Höfe als geschlossene Höfe eingetragen.« http://www.provinz.bz.it/landwirtschaft/bauernhof/geschlossener-hof.asp
Bei weitem nicht alle 13 300 "geschlossenen Höfe" Südtirols dürfen sich allerdings als "Erbhöfe" bezeichnen: »Seit dem Jahre 1982 gibt es in Südtirol eine durch Landesgesetz geregelte Anerkennung des Erbhofes (Landesgesetz vom 26. März 1982 Nr. 10). Diese Auszeichnung ehrt jene Familien, die seit mindestens 200 Jahren, also über mehrere Generationen hin, in direkter Erbfolge am geschlossenen Hof festgehalten haben.« provinz.bz.it/landwirtschaft/bauernhof/erbhof.asp

Übrigens: Bei der großen Mehrheit der "geschlossenen Höfe", von denen im Internet die Rede ist, handelt es sich um Südtiroler Besitzungen.
Koschutnig 21.04.2014





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