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Außerstreitrichter


[ Betonung auf der 1. Silbe ]

Amtsrichter in privatrechtlichen Sachen, die ohne Prozess zu erledigen sind


Wortart: Substantiv
Referenz: 0
Besser: 0
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 21.04.2014
Bekanntheit: 0%  
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Kommentare (1)


Ein Bezirksrichter
wird in einem Außerstreitverfahren einer Außerstreitsache am Außerstreitgericht nach dem Außerstreitgesetz
zum Außerstreitrichter
Duden online:
»Gebrauch: österreichische Rechtssprache.
Bedeutung: Richter in einem Außerstreitverfahren«

* »Die Frage, ob das mit der Klage erhobene Begehren in den Aufgabenkreis des Außerstreitrichters nach § 235 AußStrG fällt, ist vom Streitrichter zu lösen« (www.familienrecht.at/index.php?id=1907 )

* »Ist die Eigenschaft eines Vermögenswertes als Teil des ehelichen Gebrauchsvermögens oder der ehelichen Ersparnisse aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen strittig, hat der mit einem sonst zulässigen Begehren angerufene Streitrichter ebenso wie der Außerstreitrichter im Rahmen der ihnen obliegenden Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen die erforderlichen Erhebungen zu pflegen und über die Zulässigkeit des Rechtsweges zu entscheiden.« (familienrecht.at/ )

* »Gerade die unendlichen Geschichten um Obsorge und Unterhalt für Scheidungskinder, Konflikte um Besuchsrecht, Testaments- und Grundstreitigkeiten werden hier ausgetragenum Besuchsrecht, Testaments- und Grundstreitigkeiten werden hier ausgetragen. Außerstreitrichter schieben also alles andere als eine ruhige Kugel.« (OÖN 6.5.97, zitiert nach Ammon, Variantenwörterbuch des Deutschen, 2004. S 77)

* »Wohnungseigentümer können beim Außerstreitrichter (Bezirksgericht) nur beantragen, dass der Verwalter termingerecht eine vollständige Abrechnung lege; und diese Verfahren dauern monate-, auch jahrelang.« (Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdW)
Wien X, Wiedner Gürtel 1d ) gdw.at/docs/PD_03.pdf
Koschutnig 21.04.2014





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