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Außerstreitgericht

das, -(e)s, -e

Amtsgericht für Zivilsachen, die ohne Prozess entschieden werden


Wortart: Substantiv
Referenz: 0
Besser: 0
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 21.04.2014
Bekanntheit: 0%  
Bewertungen: 1 2

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Kommentare (1)


Mir wern kan Richter net brauchn, oder doch? Auch im "Außerstreitverfahren" agieren Richter:
* »Eine Mieterin hatte im Gang eines Mehrfamilienhauses eine Videokamera installiert … Der Vermieter klagte auf Entfernung. … Der OGH habe schon mehrfach entschieden, dass Mitbewohner es nicht akzeptieren müssen, systematisch überwacht zu werden.
Dennoch verlor er schlussendlich den Prozess, weil der OGH der Auffassung ist, dass Auseinandersetzungen über Veränderungen am Mietgegenstand nicht vor die ordentliche Gerichte gehören, sondern vom Außerstreitgericht geklärt werden müssen (6Ob 229/11m).« (.pm-anwaelte.at)
* »Mit Einleitung eines Aufteilungsverfahrens bzw. vor Ablauf der Frist des § 95 EheG, kann durchaus die Frage strittig sein, ob Ansprüche zwischen den Ehegatten auf den normalen Zivilrechtsweg gehören oder vor das Außerstreitgericht.« (familienrecht.at)
* »Im Nachbarschaftsverhältnis kann es immer wieder vorkommen, dass zwischen Grundnachbarn Meinungsverschiedenheiten über den genauen Grenzverlauf auftreten. …. Das angerufene Außerstreitgericht hat nunmehr wie folgt vorzugehen: Zunächst ist zu untersuchen, ob eine bloße Grenzerneuerung in Betracht kommt - etwa eine Neuvermarkung, .... Sollte eine strittig gewordene Grenze im Außerstreitverfahren nach dem letzten ruhigen Besitzstand festgelegt werden, bleibt es jeder Partei unbenommen, ihr besseres Recht im Prozessweg geltend zu machen.« (bauernzeitung.at)
*»Die bisherige Erbrechtsklage ist nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr vorgesehen und werden die Erben künftig durch das Verlassenschaftsgericht festgestellt. Dies erfolgt durch Annahme der so genannten Erbantrittserklärungen bei Gericht. Sollten widersprechende Erklärungen abgegeben werden, hat das Außerstreitgericht nunmehr zu entscheiden, wem das Erbrecht zusteht. « (rechtsanwaelte-vorarlberg.at)
Koschutnig 21.04.2014





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