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Besitzstörungsklage



Klage auf Feststellung der Störung des Besitzes, Wiederherstellung des letzten ruhigen Besitzstandes und Untersagung weiterer Störungen


Erstellt von: Compy54
Erstellt am: 10.11.2013
Bekanntheit: 60%  
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Kommentare (4)


Besitzstörung ist evtl. vergleichbar mit Haus- und Landfriedensbruch. Wer kennt sich aus?
Compy54 10.11.2013


... wenn´s sogar die Wikipedia schreibt:
"Die Besitzstörungsklage ist neben der Actio Publiciana eine besitzschützende Klage im österreichischen Sachenrecht."
JoDo 10.11.2013


Haus- und Landfriedensbruch auf dem Parkplatz?
«Um die 200 Autofahrer hat es in den letzten Wochen in Viktring erwischt. Sie hielten auf Privatparkplätzen, gingen kurz zu Post, Bank oder Polizei und bekamen zwei Tage danach die Rechnung in Form eines Anwaltbriefes präsentiert. Sie hätten "rechtswidrig" auf einem "unmissverständlich als nicht öffentlich gekennzeichneten Parkplatz" gehalten, heißt es in dem Schreiben. Von einer Besitzstörungsklage werde Abstand genommen, wenn der "entstandene Schaden" ersetzt werde, (Kleine Zeitung 3.11.2013)

Auf Privatparkplätzen sind Parken und Halten gesetzlich verboten. Eigentümer haben die Möglichkeit einer Besitzstörungsklage Dass Grundbesitzer respektive deren Anwälte mit Besitzstörungsklagen gegen Falschparker vorgehen, wird immer häufiger. "Anwälte haben es meist leicht, zu Geld zu kommen", sagt Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste» (Kleine Zeitung, 24.10.2013)
Koschutnig 10.11.2013


Deutsche Besitzer müssen's billiger geben:
Deutschland: BGB § 862 Anspruch wegen Besitzstörung .

(1) «Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen.«

Österreich: § 339 ABGB Rechtsmittel des Besitzers bey einer Störung seines Besitzes. […] «Der G e s t ö r t e hat das Recht, die Untersagung des Eingriffes und den Ersatz des erweislichen Schadens gerichtlich zu fordern.» Der Gestörte? Darf so jemand auch noch wegen Ehrenbeleidigung klagen? «Mitbesitzerin einer Parkfläche in Viktring fotografiert Falschparker und lässt täglich 20 Klagsdrohungen ausschicken». Eine der Wohnungseigentümerinnen fühlt sich von den Falschparkern dermaßen gestört, dass sie oder ein Verwandter stundenlang jeden fotografiert, der dort sein Auto abstellt.»«Auf Privatparkplätzen sind Parken und Halten gesetzlich verboten. Eigentümer haben die Möglichkeit einer Besitzstörungsklage [….]. Bis zu 170 Euro könne man laut ÖAMTC außergerichtlich akzeptieren. Bei einem Prozess werden es meist mehr als 500 Euro, sagt Martin Höffer, der Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste» ((Kleine Zeitung, 24.10.2013, 3.11..2013)
Koschutnig 10.11.2013





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