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Freilassungserklärung



Lastenfreistellung


Erstellt von: Compy54
Erstellt am: 10.11.2013
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Aus den "Salzburger Nachrichten"
vom 24.10.13, S.7, "Aus Stadt und Land":"... Wenn die Belastungen des alten Eigentümers getigt sind und die Immobilie durch die Freilassungserklärung der Bank schuldenfrei ist, wird das Geld an den Verkäufer überwiesen."
Compy54 10.11.2013


A: Freilassungserklärung: Einwilligungserklärung eines Pfandgläubigers, Liegenschaftsteile, welche unter Pfandrecht-Belastung stehen, aus dem Pfandrecht freizugeben und damit die lastenfreie Veräußerung dieser Liegenschaft zu ermöglichen. (Finanzlexikon http://www.bankkonditionen.at/)

D: Lastenfreistellung: Pfandfreigabeerklärung und Löschungsbewilligung des Pfandgläubigers ermöglichen die Löschung einer Last im Grundbuch, sodass dem Käufer ein lastenfreies Eigentum übertragen werden kann.
Koschutnig 11.11.2013





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Das österreichische Deutsch, oder einfach Österreichisch, zeichnet sich durch besondere Merkmale aus. Es besitzt einen einzigartigen Wortschatz, bekannt als Austriazismen, sowie charakteristische Redewendungen.

Die Besonderheiten von österreichischem Deutsch gehen jedoch über den Wortschatz hinaus. Sie erstrecken sich auf Grammatik und Aussprache, inklusive der Phonologie und Intonation. Darüber hinaus finden sich Eigenheiten in der Rechtschreibung, wobei die Reform von 1996 gewisse Grenzen setzt.

Das österreichische Standarddeutsch ist von der Umgangssprache und den in Österreich gebräuchlichen Dialekten, wie den bairischen und alemannischen, klar abzugrenzen.

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