0 stars - 6 reviews5

bücherlich



im Grundbuch (o.a. öffentl. Registern) vermerkt, "buchlich"


Wortart: Adjektiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 05.07.2013
Bekanntheit: 40%  
Bewertungen: 2 4

Dieser Eintrag ist noch nicht Teil des Wörterbuches.

Dieses Wort kann mit den Informationen auch als PDF ausgegeben werden: PDF von bücherlich

Kommentare (2)


Alt, aber...
•1826: »Dieser §. handelt ausdrücklich von den bücherlichen Forderungen, deren Uebertragung an einen Dritten und der ausnahmsweise bey den bücherlichen Forderungen nicht anwendbaren Compensation«, ZS für österr. Rechtsgelehrsamkeit und politische Gesetzkunde, 1826
•1837: »…wie Israeliten zu dem bücherlichen eigenthümlichen Besitz christlicher Realitäten gelangen und wie gegen unbefugte Besitzer zu verfahren ist. « Sammlung der Gesetze für das Erzherzogthum Oesterreich unter der Ens , 1837
•1916: »..Geltendmachung oder Hereinbringung einer bücherlich sichergestellten Forderung« Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder, 1916 • 1940: »10. Das österreichische Recht faßt die Bestandteile und das Zubehör des Rechtes des Altreichs unter der Beteichnung "Zugehör" zusammen. [...]
Werden sie als Ersatz an Stelle solcher Maschinen angebracht, die als Zugehör anzusehen waren, so ist zu dieser Anmerkung auch die Zustimmung der früher eingetragenen bücherlich Berechtigten erforderlich.« Akademie für Deutsches Recht: 1933-1945. Protokolle der Ausschüsse (de Gruyter, Berlin 1995, S. 323f )•1951: »Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Preisprüfungsstelle ist
jedoch am 11. Mai 1950, also nach dem Tode des Gottfried E. erteilt
worden und der Übergabevertrag daher nicht bücherlich durchgeführt
worden.« (BG Weiz)


•2007: »Der bücherliche Vertrauensschutz hat zwei Aspekte: Die positive Seite des materiellen Publizitätsprinzips schützt das Vertrauen auf die Richtigkeit des Buchstands, also darauf, dass die Eintragungen im Grundbuch ursprünglich, also von Anfang an, richtig sind.«
Rechberger u.a., Grundbuchsrecht, Wien 2007
Koschutnig 05.07.2013


Schöner noch ist "außerbücherlich"!
Koschutnig 05.07.2013





Facebook   Xing   Twitter

Impressum | Nutzung | Datenschutz

Das österreichische Deutsch, oder einfach Österreichisch, zeichnet sich durch besondere Merkmale aus. Es besitzt einen einzigartigen Wortschatz, bekannt als Austriazismen, sowie charakteristische Redewendungen.

Die Eigenarten von österreichischem Deutsch gehen jedoch über den Wortschatz hinaus. Sie erstrecken sich auf Grammatik und Aussprache, inklusive der Phonologie und Intonation. Darüber hinaus finden sich Eigenheiten in der Rechtschreibung, wobei die Rechtschreibreform gewisse Grenzen setzt.

Das Standarddeutsch des Österreichischen ist von der Umgangssprache und den in Österreich gebräuchlichen Dialekten, wie den bairischen und alemannischen, deutlich abzugrenzen.

Dieses Online Wörterbuch der österreichischen Sprache definiert sich nicht wissenschaftlich, sondern versucht eine möglichst umfangreiche Sammlung an unterschiedlichen Sprachvarianten in Österreich zu sammeln.

Die Seite unterstützt auch Studenten in Österreich, insbesondere für den Aufnahmetest Psychologie und den MedAT für das Medizinstudium.

Hinweis: Das vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche Österreichische Wörterbuch, derzeit in der 44. Auflage verfügbar, dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951 und wird vom Österreichischen Bundesverlag (ÖBV) herausgegeben. Unsere Seiten und alle damit verbundenen Dienste sind mit dem Verlag und dem Buch "Österreichisches Wörterbuch" in keiner Weise verbunden.

Unsere Seite hat auch keine Verbindung zu den Duden-Nachschlagewerken und wird von uns explizit nicht als Standardwerk oder Regelwerk betrachtet, sondern als ein Gemeinschaftsprojekt aller an der österreichichen Sprachvariation interessierten Personen.