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Vorsorgekasse

die, -, -n

Finanzinstut zur Verwaltung von Beiträgen zu betrieblichen Abfindungen und Zusatzrenten


Wortart: Substantiv
Kategorie: Arbeitswelt
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 04.11.2012
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Mit In-Kraft-Treten des BMVG (Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz) muss jeder Arbeitgeber für alle Mitarbeiter, die ab 1. Jänner 2003 ein (neues) Arbeitsverhältnis beginnen, 1,53 % des Bruttoentgelts an Mitarbeitervorsorgekassenbeiträgen an die Gebietskrankenkassen leisten. Die Beiträge werden von den Gebietskrankenkassen an eine Vorsorgekasse, mit der der Arbeitgeber eine vertragliche Vereinbarung geschlossen hat, zur Verwaltung und Veranlagung weitergeleitet
• Seit 1. Jänner 2008 kommen auch die Selbständigen in den Genuss, mit 1,53 % des Jahreseinkommens steuerfrei für die eigene Zukunft vorzusorgen. Wie auch für die Mitarbeiter werden die Beiträge gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen eingehoben und an die Vorsorgekasse (VK) zur Veranlagung weitergeleitet.
Abhängig von der Berufsgruppe sind die Selbständigen entweder zur Teilnahme verpflichtet oder können sich frei entscheiden.
http://www.bonusvorsorge.at/DE/BONUS%20Vorsorgekasse/Home_BonusMV.aspx

• Die VBV–Vorsorgekasse AG ist die größte Vorsorgekasse in Österreich, eine gemeinsame Tochter der Vereinigten Pensionskasse AG und der BVP–Pensionskassen AG. Der Geschäftsbetrieb der Vorsorgekasse, die zu Beginn als „Mitarbeitervorsorgekasse“ firmierte, begann im Jahr 2003. Nach einer Gesetzesnovelle, die auch die Selbständigen in das Abfertigungsgesetz mit einbezieht, änderte sich 2008 der Firmenwortlaut von „VBV Mitarbeitervorsorgekasse“ auf „VBV Vorsorgekasse“. (nach WP)
Koschutnig 04.11.2012



Cubitus 13.11.2012





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