Kommentare (9)
Ein Begriff aus meinem Fachbereich ..
Die Rückwidmung bezeichnet den Rückgewinn von Naturflächen ! durch verschiedene Baumaßnahmen wie Abriss von Gebäuden, Strassenstilllegungen u.a.Schon seit einigen Monaten ist mir dieser Begriff nicht nur beruflich bekannt, auch
um die „Ecke“ soll Semmelweispark statt einer geforderten Rückwidmung eine Verbauung des Geländes der Semmelweisklinik folgen!
Die Grünen (Währing) beantragten Rückwidmung des Baulands im Gelände der Klinik.
Ferner soll weiters sicher gestellt sein, dass im gegenständlichen Gebiet eine unterirdische Bebauung nicht durchgeführt werden soll.
Die Erhaltung des Sportplatzes scheint zumindest nicht in Frage zu stehen.
Der Antrag wurde allerdings recht im Einklang einstimmig der Bezirksentwicklungskommission zugewiesen! Die Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ lehnen ab, weil ein Rückwidmung des Baulandes in Grünland nicht gewünscht wird.
Natur und grüne Oase Gersthof Adieu!
Zusatzkommentar 23.12.12 18:15 Uhr
Rückgewinn von Naturflächen ! ist meine Definition weil eine Rückwidmung
wie in diesem Falle als Gewinn für den Erhalt der Umwelt sehe.
Voraussetzung richtig, sie zuerst auf dem Papier stattfinden muss, man kennt diess ja in der Regel.
Die Verbauung wird nach aktueller Lage nicht aufzuhalten sein, andere Areale von Kliniken
(z.B. Otto Wagner Spital im 14,) zeigen es ebenso.
Die „Wirtschaftlichkeit“ von Grundflächen unterliegen der „Neustrukturierung“ der Groß-
konzeptes Wiens, Umsetzen ganzer Komplexe gehen vor Naturerhalt.
Übersetzung geändert 24.12.11
Joachim_Dorner 23.12.2011
Ähnlich, aber nicht Dasselbe
Während sich die Rück
widmung auf den Flächen
widmungsplan bezieht (auf dem Papier stattfindet), passiert der Rückbau in echt (naturnaher Gewässerbau, Straßenrückbau, ...).
"Der
Abriss oder
Rückbau im Bauwesen bezeichnet das komplette oder teilweise Zerstören und Entsorgen von Hoch- und Tiefbauten aller Art." - wikipedia
Die Formulierung "Die Rückwidmung bezeichnet den Rückgewinn von Naturflächen" ist mbMn nicht richtig.
JoDo 23.12.2011
"Der Antrag wurde einstimmig
der Bezirksentwicklungskommission zugewiesen. Dort wurde er mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ abgelehnt, weil eine
Rückwidmung des Baulandes in Grünland nicht gewünscht wird." (steht eh auch oben, aber hier mit ´link´):
http://waehring.gruene.at/bezirksteile/gersthof_poetzl/artikel/lesen/73089/Kollege Nachbar: Weißt du was Neueres?
JoDo 23.12.2011
@Zusatzkommentar:
Kollege Nachbar!
Der Stoßrichtung deiner Kritik stimme ich vollinhaltlich zu, das ändert aber nichts an meiner Kritik an der von dir eingetragenen Übersetzung.
JoDo 23.12.2011
Zum besseren Verständnis noch einmal:
Kollege Nachbar!
Die
Widmung ist eine im Flächenwidmungsplan ausgewiesene
Bestimmung eines Grundstücks.
Die Rückwidmung schafft die
Voraussetzungen für kommende Ereignisse.
Der Rückbau schafft vollendete
Tatsachen.
Nachtrag:
Zitat: "Für den Begriff der Rückwidmung gibt es in der Judikatur des VfGH keine einheitliche Definition, so
werden die Begriffe Umwidmung, Rückwidmung, Widmungsänderungen oder auch Änderung des
Flächenwidmungsplans für die Änderung von Bauland in Grünland verwendet. Bei einer Rückwidmung wird jedoch immer von einer
Verschiebung einer höheren Widmungskategorie in eine niedrigere ausgegangen - zum Beispiel von Bauland-Wohngebiet in Grünland-Freihaltefläche. Durch eine Rückwidmung kommt es zu einem Wertverlust und die Nutzbarkeit der Liegenschaft wird eingeschränkt."
http://tinyurl.com/7abbfhh JoDo 23.12.2011
@JoDo gegen "Jo0o" ? -
1.) Rückwidmung ist nicht Rückbau! Wie funktioniert ein Rückbau, wo noch nichts gebaut wurde?
Die umfassenden Vorschläge [...] reichen von der Rückwidmung unbebauter Grundstücke bis hin zu ... (
http://tinyurl.com/ct7t999 25.11.11.)
Und umgekehrt: Das unglückselige Stadion in Klagenfurt sollte von 30000 Plätzen auf etwa
die Hälfte "zurückgebaut" werden - die Widmung aber bleibt dieselbe: Gärtnerei und Grünland wird es leider nimmermehr.
2.) Die "Übersetzung" ist auch vokabelmäßig nicht in Ordnung!
Bewertung aufgrund der doppelt unrichtigen Übersetzung ("Rückbau" + "Flächenwidmungsplan").
In D gibt's nämlich keinen "Widmungs"-plan , s. Eintrag
Flachenwidmungsplan Koschutnig 23.12.2011
Du - Koschutnig
Wenn Kollege Nachbar Stiefzwilling einen "Begriff aus seinem Fachbereich" erläutern will, dann lass´ ihn einfach ...
JoDo 23.12.2011
Einige Gesetze verbieten
sogar die Rückwidmung bei bereits bestehenden Bebauungen:
"(1) Als Bauland festgelegte Grundflächen dürfen zur Anpassung der Baulandreserven in der Gemeinde an den abschätzbaren Baulandbedarf (§ 15 Abs 4) nur dann in Grünland rückgewidmet werden, wenn seit ihrer erstmaligen Festlegung zumindest zwanzig Jahre verstrichen sind und mit einer widmungsgemäßen Bebauung seither
nicht begonnen worden ist."
Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995 [K-GplG 1995; StF: LGBl. Nr. 23/1995 (WV)]
JoDo 28.12.2011
"Widmung" ist in Deutschland in diesem Zusammenhang nicht gebräuchlich, daher ist die Übersetzung auch sprachlich nicht in Ordnung, s. Eintrag
Flachenwidmungsplan Koschutnig 04.08.2014