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Anlassgesetzgebung



Ad-hoc-Gesetzgebung, Gesetz auf Grund eines besonderen Ereignisses


Wortart: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 24.09.2011
Bekanntheit: 30%  
Bewertungen: 4 6

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Kommentare (4)


*Wie sinnvoll ist es, jedes Mal, wenn ein spektakulärer Kriminalfall die Öffentlichkeit beschäftigt, nach strengeren Strafen und Gesetzen zu rufen? Wie sinnvoll ist „Anlassgesetzgebung“ durch die Politik?

(Salzburger NAchrichten, 27.7.11)*Präsident Fischer warnt vor Anlass-Gesetzgebung.

Das Massaker in Norwegen dürfe für Bundespräsident Heinz Fischer kein Anlass sein, die Anti-Terror-Gesetze zu verschärfen.
(Die Presse.com, 27.7.11)

* Zu Irland: Die Problematik einer aus der – wenn auch verständlichen und berechtigten – Empörung des Augenblickes geborenen Anlassgesetzgebung wird in der neuen Rechtssituation deutlich: Künftig muss ein beichtender Missbrauchstäter gemeldet werden, ein beichtender Serienmörder aber nicht.
(Michael Prüller in: Die Presse, 10.09.2011)
Koschutnig 24.09.2011


"Reine Beamtensprache, nicht adäquat mit der eigentlichen Sprache in Österreich "
Sprache ist Sprache.
Die Ö-Beamtensprache macht einen nicht unwesentlichen Bestandteil des Österreichischen aus.
JoDo 10.11.2011


"Amts- und Juristensprache"
ist eine der Kategorien, in die mehrheitlich in Österreich verwendete Wortschöpfungen eingeordnet werden sollen."Reine Beamtensprache" kann's nicht sein, da es ja den Lesern österr. Qualitätszeitungen nicht als Beamtenzitat vorgesetzt wird. Der Beurteiler (am 2011-10-20 06:56:28 angeblich aus Salzburg Stadt) verlangt mit seiner Bewertung die Entfernung, doch wendet er sich damit an die falsche Stelle - wir können das Wort den österr. Verwendern nicht verbieten.
Koschutnig 10.11.2011


Der Terminus „Anlassgesetzgebung“ wird sowohl in den Medien als auch in der Lehre häufig gebraucht, um Gesetze als mangelbehaftet oder gar unzulässig zu qualifizieren. Aus rechtlicher Sicht regelt primär die Verfassung die Tätigkeit des Gesetzgebers: Ziel dieser Arbeit ist es daher, die verfassungsrechtlichen Grenzen der Zulässigkeit von Anlassgesetzgebung in Österreich aufzuzeigen. Da „Anlassgesetzgebung“ kein Rechtsbegriff ist, wird zunächst versucht, eine für die Diplomarbeit gültige Definition von Anlassgesetzgebung zu finden.
source: Hannah M. Schöffmann, Anlassgesetzgebung in Österreich. UNI PUB Graz; https

Lanquart 17.03.2020





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