Kommentare (9)
Mit "Pfusch" in der Bedeutung "Schwarzarbeit"
sind Arbeitsleistungen an einen privaten Arbeitgeber gemeint. Die beliebtesten Arbeitsbereiche dabei sind der Hausbau sowie Autoreparaturen. Die ausführende Person - der
Pfuscher - ist zumeist hauptberuflich in dem Gewerbe tätig und verdient sich in seiner Freizeit so ein Zubrot, der Auftraggeber erspart sich gegenüber einem legal engagierten Professionisten einiges.
Die Arbeitsleistung sollte dabei kein
Pfusch im eigentlichen Sinn des Wortes sein, ist sie es doch, bleibt der Auftraggeber im Regen stehen. Vielleicht kommt aus dieser Nichthaftung die Verwendung des Wortes?
Auf Großbaustellen oder in der Gastronomie illegal Beschäftigte hingegen heißen auch in Österreich
Schwarzarbeiter.
albertusmagnus 11.03.2010
@albertusmagnus
Zum Satz:
"Die Arbeitsleistung sollte dabei kein Pfusch im eigentlichen Sinn des Wortes sein, ist sie es doch, bleibt der Auftraggeber im Regen stehen " - ja, wenn er Angst vor dem Finanzamt hat. Denn:
Auch Pfuscher haften für volles Meisterniveau sowie für Gewährleistung und Schadenersatz: Mit oder illegal ohne Gewerbeschein, gehaftet wird für das für die tatsächlich ausgeführt Leistung erforderliche durchschnittliche Fachwissen, auch für den Fall der Überschreitung des Umfangs einer aufrechten Gewerbeberechtigung. Diese Haftung gegenüber dem Kunden erstreckt sich für „Pfuscher“ und auch auf Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche (Dr. Werner Fellner, WKO Vorarlberg)
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=416861&DstID=838 Gültiger Pfusch-Vertrag
In Österreich hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in seiner bisherigen Rechtsprechung die Gültigkeit solcher Pfuschverträge bejaht, wenn der Inhalt der Tätigkeit nicht selbst gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. [...] Nicht das Isolieren der Wände oder das Legen der Fliesen an sich ist rechtswidrig, sondern die Vereinbarung, dass das Entgelt schwarz ausbezahlt werden soll oder das Fehlen einer Gewerbeberechtigung. [...]
Gewährleistungsansprüche. Sollte die Leistung durch den Pfuscher nicht wie vereinbart erfolgt worden sein, stellt sich die Frage: Kann der Auftraggeber wie bei ordnungsgemäßen Geschäften Verbesserung oder Preisminderung geltend machen? [...] Problematisch könnte der Gewährleistungsanspruch nur dann sein, wenn der Pfuscher über keine Gewerbeberechtigung verfügt. In diesem Fall wird ihm das Gericht wohl nicht auftragen können, im Rahmen der Verbesserung noch einmal gegen die Gewerbeordnung zu verstoßen.
Der Pfuscher müsste sich folglich eines gewerberechtlich befugten Subunternehmers bedienen.[...] Der Auftraggeber kann auch Preisminderung beziehungsweise Wandlung geltend machen, was bei Bauwerken keine Ideallösung darstellen wird.[...]
Wer seine Gewährleistungsrechte gerichtlich geltend machen will und sich bezüglich der Schwarzarbeit outen muss, hat jedoch mit Verwaltungs- oder Finanzstrafen zu rechnen. (Dr. Patrick Warto, Wiener Zeitung)
http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=4103&Alias=wzo&cob=382111 Koschutnig 11.03.2010
Was macht ein deutscher Handwerker, wenn er sich noch etwas hinzu verdienen will - ohne Abzüge, versteht sich! - er geht
Pfuschen!
Compy54 11.03.2010
Ähnlich die Situation in D:
"
Pfusch bei Schwarzarbeit: Trotz der Tatsache, dass Schwarzarbeit verboten ist, urteilte der Bundesgerichtshof bezüglich eines Falls mangelhafter Bauausführung zu Gunsten der Bauherren. Damit haben Bauherren die Möglichkeit, auch gegen einen Schwarzarbeiter Gewährleistungsansprüche durchzusetzen."
Quelle:
http://www.baufi24.de/baufinanzierung/news/pfusch-bei-schwarzarbeit-2431.phpZur Verbreitung:
"In Sachsen, dies weiß ich definitiv und aus dem Munde eines dortigen Arbeiters, bedeutete
"pfuschen": in der eigentlichen Arbeitszeit, für die man bezahlt wurde, private Auträge, also "Schwarzarbeit" zu erledigen."Quelle:
http://www.wer-weiss-was.de/theme143/article2765486.html In einigen deutschen Foren
wird der Ausdruck mit dem Zusatz "sächsisch, in
Sachsen für Schwarzarbeit" oder dgl. versehen, um sich bei den übrigen Lesern
verständlich zu machen. Weitere Recherchen bestätigen m.E.den Eindruck, dass Pfusch in der Bedeutung von "Schwarzarbeit" vorwiegend in Österreich in Gebrauch ist.
anachoret 11.03.2010
Da sich der PFUSCH
als
"PFUSCH" meinerseits herausgestellt hat (ist kein österreichisches Spezifikum),
werde ich meinen Eintrag demnächst zurückziehen!
Ich ersuche daher, die bisher getätigten Beiträge zu löschen, damit ich den Platz
irgendwann für einen neuen Ausdruck nützen kann...
Obwohl: Die Beiträge von
Koschutnig und
anachoret sind aufbewahrenswert, vielleicht sollte
man den Ausdruck (lt.
anachoret nur im Sächsischen verwendet) dann doch stehen lassen?
albertusmagnus 12.03.2010
Ich bin für die Beibehaltung, wird doch der Begriff
in der angegebenen Bedeutung oft als "österr." gekennzeichnet und muss in dieser in D, mit dem Zusatz "sächsisch für S." versehen, erklärt werden.
Es gibt wahrlich eindeutige Fälle, die eher entfernt werden müssten: -> aufmüpfig, Tinnef, eine ruhige Kugel schieben...
anachoret 12.03.2010
Bitte nicht löschen!
Auch wenn sich dieses Wort in Deutschland steigender Beliebtheit erfreut, entstand es doch bei uns!
JoDo 12.03.2010
Hier wiederhole ich meinen Kommentar zum Zweiteintrag:
mehrdeutig [ von JoDo am 2006-09-20 08:13:14]
Die Definition oben ist sehr gut!
Möchte nur zwei Bedeutungen erwähnen:
1.) unqualifizierte Arbeitsleistung."Heasd, wos drahst denn do fia an Pfusch zsamm!"
2.) Schwarzarbeit (oft höchstqualifiziert!)
JoDo 12.03.2010
@albertusmagnus: Schwarzarbeit ( Pfusch) vielleicht,
aber gute Arbeit (kein Pfusch!) ist dein Eintrag.Da in der Bedeutung "Schwarzarbeit" das Wort in Deutschland außersächsisch nicht gebräuchlich ist, sollte der Eintrag stehen bleiben.
Koschutnig 13.03.2010