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Waffenpass

der,

Waffenschein


Wortart: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: anachoret
Erstellt am: 06.02.2010
Bekanntheit: 100%  
Bewertungen: 3 0

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Kommentare (3)


"Waffenschein...
... heißt im Waffenrecht in Deutschland und der Schweiz die Erlaubnis zum „Führen“ bestimmter Schusswaffen. In Österreich ist dies der Waffenpass." http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenschein
anachoret 06.02.2010


..und zwar
zum Unterschied von der Waffenbesitzkarte. Wäre das auch ein EIntrag?
klaser 06.02.2010


Zr Frage nach der "Waffenbesitzkarte":
Die heißt in DE und AT gleich. Sie gilt, wie der Name sagt, nur für den Besitz (z.B. auch für Sammler und Erben) , nicht aber für die Führung von Waffen.
Koschutnig 11.08.2014





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