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Exekutivbediensteter



Amtsbezeichnung ("Amtstitel") für sämtliche Wachebeamte


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Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 30.11.2009
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Kommentare (1)


"Inspekta gibt´s kan"
§ 145a (1) Beamtendienstrechtsgesetz (BDG) lautet:
"Für den Exekutivdienst ist der Amtstitel ´Exekutivbediensteter´ vorgesehen."

§145a(2) besagt, dass die militärischen Dienstgrade (Aspirant, Inspektor... bis hinauf zum General) ´Verwendungsbezeichnungen´ sind.

§63 (4): "Ist für den Beamten eine Verwendungsbezeichnung vorgesehen, so k a n n er sie an Stelle seines Amtstitels führen."

NB
Ist der Amtstitel "Exekutivbediensteter" nicht viel eleganter als der Amtstitel "Militärperson", wenn man so als General verwendet wird?
Mehr "Verwendungsbezeichnungen": http://tinyurl.com/ybu8jnw
Koschutnig 30.11.2009





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