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abberaumen (Tagsatzung)



absagen (Gerichtstermin)


Wortart: Verb
Erstellt von: rolandschweiger
Erstellt am: 22.05.2009
Bekanntheit: 43%  
Bewertungen: 4 2

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Kommentare (3)


das Gegenteil von anberaumen
DIE NÄCHSTE TAGSATZUNG WIRD FÜR DEN xx.yy.zzzz ANBERAUMT. DIE TAGSATZUNG (...) WURDE ABBERAUMT. Es ist wahrscheinlich kein reines Ö Wort aber viele Deutsche wundern sich dennoch über die Ausdrucksweise, wenn man von der Abberaumung einer Tagsatzung spricht.
rolandschweiger 22.05.2009


"Tagsatzung" gehört aus der "Übersetzung" entfernt!
"Tagsatzung" ist ein rein österr. Begriff aus der Rechtssprache (D: "Gerichtstermin")

Nachtrag:
Nach der erfolgten Übersetzungsverbesserung verdient der Eintrag auch von mir eine positive Bewertung,
leider aber ist eine Änderung unmöglich.
Koschutnig 08.01.2014


AT-Standarddeutsch: abberaumen (Anlass)
CH-Standarddeutsch: absagen
DE-Standarddeutsch: aufkünden
Es gibt dafür keinen gemeindeutschen Begriff.
Standard 25.06.2022





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