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Rechtsmittel



Rechtsbehelf


Wortart: Substantiv
Erstellt von: rolandschweiger
Erstellt am: 12.05.2009
Bekanntheit: 50%  
Bewertungen: 3 1

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Kommentare (2)


Ein Rechtsmittel ist nach deutscher Rechtssprache die formalisierte Anfechtung einer staatlichen Entscheidung, insbesondere einer gerichtlichen Entscheidung (z. B. Urteil), mit dem Ziel der Aufhebung oder Abänderung. Die Rechtsmittel bilden die Untergruppe der Rechtsbehelfe, die durch einen Devolutiv- sowie regelmäßig auch einen Suspensiveffekt gekennzeichnet ist.

Somit kein Österreichischer Ausdruck sondern Standard in der Deutschen Sprache (wozu auch Österreichisch gehört)
System1 20.05.2009


Der österr. Begriff "Rechtsmittel" ist weiter gefasst als der deutsche (dafür s. Kommentar v. Obi-Gspritzt)

Ö: Folgende Arten von Rechtsmitteln sind bei noch nicht rechtskräftig gewordenen Entscheidungen möglich:

•Berufung
•Revision
•Rekurs
•Revisionsrekurs

Die Zivilprozessordnung kennt außerdem zwei Rechtsmittel gegen rechtskräftige Entscheidungen:
•Nichtigkeitsklage
•Wiederaufnahmsklage

Österr. "Rechtsmittel" umfassen alle dt. "Rechtsbehelfe", nicht nur die dt. "Rechtsmittel".

"In Österreich ist generell nur die in Deutschland als Unterbegriff des Begriffs Rechtsbehelf verwendete Bezeichnung für jegliche Anfechtung einer gerichtlichen oder verwaltungsbehördlich getroffenen Entscheidung üblich" http://www.scribd.com/doc/17285434/Rechtsbehelf

Der Eintrag ist daher korrekt.
Koschutnig 12.12.2009





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