5 stars - 1 reviews5

beeidigen



vereidigen (vor Gericht)


Wortart: Verb
Referenz: 0
Besser: 0
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: stanton
Erstellt am: 15.01.2007
Bekanntheit: 0%  
Bewertungen: 1 0

Dieser Eintrag ist noch nicht Teil des Wörterbuches.

Dieses Wort kann mit den Informationen auch als PDF ausgegeben werden: PDF von beeidigen

Kommentare (3)


Ausnahmsweise...
scheint mir ein Amtsbereichs-Eintrag von Stanton nicht zu stimmen. Sachen wie " Allgemein beeidigt für Gerichte und Notariate." finden sich haufenweise auf deutschen Seiten.
klaser 15.01.2007


zu klaser...
des wort "beeidigt" gibts net in deutschland - wenn, dann heißt des beeidet" (zum bsp gibts do "beeidete" dolmetscher bei gericht). des wort oben sagt ma, wenn ma an beamten in sein amt einführt oder eben dann wies oben steht...
System1 16.01.2007


Aha,
dann spinnt der Yahoo, oder?
klaser 16.01.2007





Facebook   Xing   Twitter

Impressum | Nutzung | Datenschutz

Das österreichische Deutsch, oder einfach Österreichisch, zeichnet sich durch besondere Merkmale aus. Es besitzt einen einzigartigen Wortschatz, bekannt als Austriazismen, sowie charakteristische Redewendungen.

Die Besonderheiten von österreichischem Deutsch gehen jedoch über den Wortschatz hinaus. Sie beinhalten auch Grammatik und Aussprache, inklusive der Phonologie und Intonation. Darüber hinaus finden sich Eigenheiten in der Rechtschreibung, wobei die Reform von 1996 gewisse Grenzen setzt.

Das Standarddeutsch des Österreichischen ist von der Umgangssprache und den in Österreich gebräuchlichen Dialekten, wie den bairischen und alemannischen, deutlich abzugrenzen.

Dieses Online Wörterbuch der österreichischen Sprache hat keinen wissenschaftlichen Anspruch, sondern versucht eine möglichst umfangreiche Sammlung an unterschiedlichen Sprachvarianten in Österreich zu sammeln.

Die Seite unterstützt auch Studenten in Österreich, insbesondere für den Aufnahmetest Psychologie und den MedAT für das Medizinstudium.

Hinweis: Das vom BMBWF mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche Österreichische Wörterbuch, derzeit in der 44. Auflage verfügbar, dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951 und wird vom Österreichischen Bundesverlag (ÖBV) herausgegeben. Unsere Seiten und alle damit verbundenen Dienste sind mit dem Verlag und dem Buch "Österreichisches Wörterbuch" in keiner Weise verbunden.

Unsere Seite hat auch keine Verbindung zu den Duden-Nachschlagewerken und wird von uns explizit nicht als Standardwerk oder Regelwerk betrachtet, sondern als ein Gemeinschaftsprojekt aller an der österreichichen Sprachvariation interessierten Personen.