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Negativsteuer



negative Einkommensteuer


Wortart: Substantiv
Referenz: 0
Besser: 0
Kategorie: Technische Begriffe
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 03.11.2012
Bekanntheit: 0%  
Bewertungen: 1 2

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Kommentare (5)


Davon können die Deutschen nur träumen!
»In Deutschland verfolgt die FDP ein Modell einer negativen Einkommensteuer. Bürger mit höherem Einkommen zahlen demnach Steuern, Geringverdiener bekommen das sogenannte Bürgergeld als negative Einkommensteuer ausbezahlt. Es ist an eine Arbeitsverpflichtung gebunden. Im Oktober 2007 beschloss auch der Landesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen in Baden-Württemberg (Deutschland) ein Grundeinkommen in Form einer negativen Einkommensteuer« (WP)Zwar ist das Wort "Negativsteuer" in DUDEN Online unkommentiert, doch kommentiert DUDEN online bei Einträgen der letzten Zeit nicht mehr deren Verbreitung (vgl. z.B. "fallweise", das bei 14 Begriffen als österr. Synonym bezeichnet wird, im Worteintrag selber jedoch unkommentiert ist, s. http://www.duden.de/suchen/dudenonline/fallweise ) "Negativsteuer" wird in D zwar verstanden, denn schon vor über 20 Jahren war die Idee einer negativen Einkommensteuer aufgekommen, doch haben sie immer noch keine, die Armen! Daher wird der Begriff im Gegensatz zu Österreich in D offiziell auch nicht verwendet, taucht allerdings gelegentlich (neidvoll?) in der Presse auf.
Da es eine "Negativsteuer" in D (noch?) nicht gibt, stammt auch die Definition der Online Enzyklopädie aus einer österr. amtlichen Quelle (dem Finanzministerium!) - mit österr.(!) Vokabular:
»Negativsteuer.
Die Negativsteuer
ist eine Steuergutschrift von bestimmten Steuerabsetzbeträgen. Prinzipiell wirken sich Steuerabsetzbeträge nur höchstens im Ausmaß der errechneten Tarifsteuer aus. Die Ermittlung erfolgt bei der (Arbeitnehmer-)Veranlagung und wird vom Finanzamt ausbezahlt.
Gefunden auf https://www.bmf.gv.at/service/allg/glossar/show_mast.asp
«* BM f. Finanzen: Steuern, FAQ:» Was heißt Negativsteuer ?
Die Einkommensteuer wird grundsätzlich mit einem Prozentsatz vom Einkommen ermittelt. Von dieser errechneten Steuer werden die Absetzbeträge abgezogen. Ist die ermittelte Steuer nach Abzug aller Absetzbeträge negativ, bedeutet das, dass sich diese Absetzbeträge nicht voll auswirken konnten. Diese "Negativsteuer" wird in den folgenden zwei Fällen bei der Durchführung der Veranlagung vom Finanzamt ausbezahlt:...«* »Wie komme ich im Falle einer "Negativsteuer" zum Geld?
Haben Sie nur geringe steuerpflichtige Einkünfte bezogen, erfolgt die Ermittlung der "Negativsteuer" bei der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung, die mit dem Formular L1 beim Finanzamt beantragt wird.

Haben Sie im ganzen Kalenderjahr überhaupt keine steuerpflichtigen Einkünfte, jedoch die Familienbeihilfe für mindestens ein Kind bezogen, wird als "Negativsteuer" der Alleinverdiener- oder der Alleinerzieherabsetzbetrag in voller Höhe ausgezahlt. In diesem Fall ist die Negativsteuer mit dem Formular E5 beim Finanzamt zu beantragen.«

http://tinyurl.com/non9xo


*ORF: AK-Tipp: »"Negativsteuer" beantragen.
Kleinverdiener können jetzt Geld vom Finanzamt zurückfordern. Wer weniger als rund 1.125 Euro brutto pro Monat verdient, kann die sogenannte "Negativsteuer" beantragen, raten die Experten der Arbeiterkammer. [….]Wer unter dieser Einkommensgrenze liegt, kann zehn Prozent der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge als Negativsteuer zurückfordern.«
http://ktnv1.orf.at/stories/340887
Koschutnig 03.11.2012


Mit Müh´ erkennbar... :-)
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Cubitus 03.11.2012



Cubitus 04.11.2012



Cubitus 04.11.2012


Ostarrichi - eine Weiterentwicklung?
Kommentare die nicht
"konform" gehen
werden gelöscht.

Dieser Eintrag ist ja
nun "gesäubert" ist und
ich glaube mich nun zu erinnern
wie es zu benennen ist und war
die Meinung und "ungeliebte"
Nachfragen zu unterdrücken

;-)
Cubitus 19.11.2012





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