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Einleger


[ Einlega ]

Person welche sich gerne von Anderen Kost und Unterkunft geben lässt


Kategorie: Essen und Trinken Zwischenmenschliches Veraltet, Historisch
Erstellt von: pedrito
Erstellt am: 30.05.2012
Bekanntheit: 0%  
Bewertungen: 2 1

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Kommentare (7)


Ist dies typisch österreichisch?
Bin mir nicht sicher, inwieweit dies typisch österreichisch ist. Habe das Wort kürzlich vom Großvater eines Freundes gehört.
Vielleicht kennt es jemand von Euch näher und kann dies genau beurteilen.
Ligrü. pedrito
pedrito 30.05.2012


interessant!
JoDo 31.05.2012


Besteht da ein Zusammenhang?
Einleger < Einlieger
"Einlieger bezeichnete noch Anfang des 20. Jahrhundert jemanden, der kein eigenes Haus besitzt und deshalb zur Miete wohnt." - wikipedia
Einlegerwohnung - Einliegerwohnung
JoDo 02.06.2012


Ich denke auch,
dass der Einlieger gemeint ist. etstanden in Deutschland durch Landarbeiter ohne eigenen Grundbesitz, die bei Bauern arbeiteten und dafür eine Unterkunft ohne Bezahlung hatten, eine "Einliegerwohnung".Das deutsche "Wohnungsbau- und Familienheimgesetz" definierte die
"Einliegerwohnung" als eine zusätzliche Wohnung in einem Eigenheim, die unwichtiger als die Hauptwohnung ist und nicht einmal von der Hauptwohnung abgeschlossen, aber selbständig vermietbar sein muss. Eigene Küche und eigenes Klosett brauchte sie nicht zu haben, sonst wäre ein Einfamilienhaus steuerrechtlich zum Zweifamilienhaus geworden. Wer würde eine solche "Einliegerwohnung" heute noch mieten?
Koschutnig 19.06.2012


Ich kenne Einlieger eigentlich nur aus dem Recht vor ca. 1850. Damals war Armenfürsorge Gemeindesache, und Gemeindearme wurden als Einlieger von einem Bauernhof zum anderen geschoben, bekamen überall (schmale) Kost und (notdürftiges) Quartier und machten sich so weit wie möglich nützlich. Finanzielle Unterstützung gab es erst später.
peterhh 13.07.2014


Jetzt sollte endlich der Eintrag korrigiert werden!
Großvater eines Freundes hin oder her: Ein "Einleger" wär ja (wenn's nicht der ist, "der Geld bei einer Bank einlegt, eingelegt hat", so Duden) das gerade Gegenteil des "Einliegers"!

Da gibt's eine prachtvolle "Verordnung, die Einlieger betreffend, von 1805" (ab S. 135ff.): - http://tinyurl.com/p8wldlz -
von Pauline Christine Wilhelmine, verwitwete Fürstin zur Lippe, Edle Frau und Gräfin zu Schwalembergh und Sternberg etc., Gebohrne Fürstin zu Anhalt, Herzogin zu Sachsen, Engern und Westphalen, Gräfin zu Ascanien etc., Vormünderin und Regentin.
Absolut lesenswert!
Koschutnig 13.07.2014


Zur "Einliegerwohnung" gibt es hier - http://www.gevestor-immobilien.de/artikel/einliegerwohnung-definition-und-regeln-2527.html - eine gute Erklärung:
" Von einer Einliegerwohnung spricht man, wenn

die vermietete Wohnung Teil des von Ihnen selbst bewohnten Gebäudes ist,
und innerhalb Ihrer Wohnung liegt. ..."
Compy54 13.07.2014





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