Der feine Unterschied: [ von Koschutnig am 2010-02-23 17:15:41 ]
"
...eine Qualitätssicherungskommssion. Sie besteht aus...dem Chefarzt der NÖ Gebietskrankenkasse, dem leitenden Direktionsarzt der BVA..."
Zum Unterschied vom "Chefarzt" der Gebietskrankenkassen betitelt die BVA ("Bundeskrankenkasse") ihre(Nicht-)Bewilliger offiziell "Direktionsarzt".
Manchmal halten sich sogar Journalisten dran:
Wie berichtet, gelangte der Krankenakt zumindest eines Mitarbeiters vom Direktionsarzt ins Personalbüro der Wiener Linien – und dürfte dort für mehrere Personen einsichtig abgelegt worden sein. http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=3902&Alias=WZO&cob=409673
Man beachte auch den Gebrauch (Missbrauch) des Wortes "
einsichtig" - man liest ja auch schon vom "
Haus mit uneinsichtigem Garten"! - Ein "Neo-Austriazismus" wie das immer häufigere Glanzstück "
der Erstere / der Zweitere" - oder existieren solche Sprachgemeinheiten auch schon in D?
Genialisch, wenngleich prinzipiell nicht neu, ist auch die Bildung "
Chefarztpflichtigkeit in der Presseinfo der Ärztekammer NÖ
(Chefarzt > chefarztpflichtig > Chefarztpflichtigkeit! Was kommt als Nächstes? "chefarztpflichtigkeitlich"? Dann könnt´ es ja noch weitergehen: Was wär´s mit einer
Verchefarztpflichtigkeitlichung und danach wieder mit einer
Verunchefarztpflichtigkeitlichung à la "Verunmöglichmachung"?)