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allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetsch



„ermächtigter Übersetzer“ oder „vereidigter Übersetzer" oder „allgemein beeidigter Übersetzer“, oder „öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer und Dolmetscher "


Wortart: Wendung
Referenz: 0
Besser: 0
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 01.03.2011
Bekanntheit: 38%  
Bewertungen: 4 4

Dieser Eintrag sieht prinzipiell nicht schlecht aus aber es ist noch mehr Information nötig. Alles Kommentare und Bewertungen sehr erwünscht.

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Kommentare (1)


In der BRD
gibt es keine einheitliche Bezeichnung. Gerichtsdolmetscher und Urkundenübersetzer (mit Recht zur Beglaubigung) sind dort getrennte Berufsfelder
"Die allgemeine Beeidigung, öffentliche Bestellung bzw. allgemeine Ermächtigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie Übersetzerinnen und Übersetzern richtet sich nach dem Recht der einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland und unterliegt daher länderspezifischen Anforderungen.
Datenbank der ermächtigten Übersetzer in Deutschland: http://www.justiz-dolmetscher.de/

"Ermächtigte Übersetzer können die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen bescheinigen, die von ihnen selbst oder von anderen Übersetzern angefertigt worden sind. Solche Übersetzungen, auch beglaubigte Übersetzungen genannt, haben eine besondere Beweiskraft. Gerichte oder Behörden verlangen in der Regel die Vorlage von beglaubigten Übersetzungen für alle verfahrensrelevanten Unterlagen." http://tinyurl.com/6fvwapt

Liste aller österr. "Gerichtsdolmetscher" (ugs.) nach Sprachen und nach Gerichtssprengeln:
http://tinyurl.com/5rn4fes
Koschutnig 01.03.2011





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Die Besonderheiten von österreichischem Deutsch gehen jedoch über den Wortschatz hinaus. Sie erstrecken sich auf Grammatik und Aussprache, inklusive der Phonologie und Intonation. Darüber hinaus finden sich Eigenheiten in der Rechtschreibung, wobei die Reform von 1996 gewisse Grenzen setzt.

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