[ von Koschutnig am 2010-01-29 10:12:49 ]
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Bestandsänderungen zwischen zwei Eigentumswohnungen, z.B. wenn ein Wohnungseigentümer oder eine Wohnungseigentümerin ein Zimmer von einem Nachbarn oder einer Nachbarin kauft, müssen verbüchertwerden.http://link.help.gv.at/Content.Node/21/Seite.210135.html