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zur ungeteilten Hand haften



gesamtschuldnerisch haften


Wortart: Wendung
Referenz: 0
Besser: 0
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 31.01.2010
Bekanntheit: 50%  
Bewertungen: 1 3

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Kommentare (1)


"Diese Kosten sind dem Bund von der Partei zu ersetzen, die nach den bestehenden Vorschriften hiezu verpflichtet ist.[...]Mehrere Personen, die zum Ersatz desselben Betrages verpflichtet sind, haften zu ungeteilter Hand" http://familienrecht.at/fileadmin/entscheidungen/lg/lgkrems/lgkrems2r146_01k.pdf "Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten." http://tinyurl.com/ydd2jq7
Koschutnig 02.02.2010





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