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Definitivstellung

die,

Inkrafttreten der Unkündbarkeit (im öffentlichen Dienst)


Wortart: Substantiv
Referenz: 0
Besser: 0
Kategorie: Arbeitswelt Amts- und Juristensprache
Erstellt von: JoDo
Erstellt am: 27.11.2009
Bekanntheit: 33%  
Bewertungen: 1 3

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Kommentare (4)


Siehe:
Pragmatisierung
JoDo 27.11.2009


"unnötig hier" ?
Was für eine Beurteilung!
JoDo 01.10.2011


"unbrauchbar!"
Was für eine Beurteilung!
JoDo 01.10.2011


Definitiv: Qualität 1a! - @Russi: Entferne bitte die 2 unverschämten Beurteilungen angeblich aus "Klagenfurt"
* »Pragmatisierung wird landläufig mit Unkündbarkeit gleichgesetzt. Das stimmt nur eingeschränkt: Unkündbar sind Beamte erst nach der "Definitivstellung". Das passiert im Schnitt fünf Jahre nach der "Begründung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses"« (Kurier.at, 05.12.2011)

* »Wurde das provisorische öffentlich rechtliche Dienstverhältnis zuerkannt, ... so erfolgt die Definitivstellung erst auf Antrag:
Nach mindestens 6 Dienstjahren in Vollbeschäftigung unter Einschluss der Zeiten als Vertragslehrer/in erfolgt über eigenes Ansuchen die Definitivstellung. Vor der Definitivstellung ist eine Leistungsbeurteilung des Lehrers notwendig.«(FCG/OÖ, www.derstandpunkt.org/dienstrecht)
Koschutnig 22.04.2014





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