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Beilage

die, -, -n
[ Beilog ]

1) Anlage (eines Briefes, einer Zeitung. 2) Zusatzgericht (Salat zum Mittagessen)


Wortart: Substantiv
Referenz: 0
Besser: 0
Kategorie: Essen und Trinken Arbeitswelt
Erstellt von: System32
Erstellt am: 19.01.2008
Bekanntheit: 100%  
Bewertungen: 2 0

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Kommentare (2)


Ist Deutsch...
Meli 19.01.2008


Der Begriff "Beilage" (f) in der gmd. Bedeutung "Anhang (m), Addendum (n), Annex (m)" ist deutschschweizerisches wie österreichisches Standarddeutsch – natürlich ausgesprochen [ˈbaɪ̯ˌlaːɡə], nicht [ˈbaɪ̯ˌloːɡ]!
Standard in de: die Anlage. (VWB S. 99; Duden)

Der Begriff "Beilage" (f) [ˈbaɪ̯ˌlaːɡə] als Teil einer Mahlzeit ist gemeindeutsch.
Standard in at: die Zuspeise [ˈʦuːˌˈʃpaɪ̯zə] (VWB S. 99)
.
Standard 11.07.2016





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