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Sekundararzt



Assistenzarzt (Krankenhausarzt ohne eigene Abteilung)


Erstellt von: Meli
Erstellt am: 21.02.2008
Bekanntheit: 47%  
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Kommentare (15)


Als ich im Spital war,
hieß es hier auch schon 'Assistenzarzt', obwohl zugegeben 'Sekundar-' besser zu 'Primar' passen würde. Ich kenne es also gar nicht mehr anders. Ist es vielleicht historisch?
Brezi 24.02.2008


Weder historisch noch....
...mit dem Assistenzarzt identisch.
Ein Assistenzarzt ist ein in Ausbildung zum Facharzt stehender Arzt.
Ein Sekundararzt ist ein fertig ausgebildeter Arzt für Allgemeinmedizin ("praktischer Arzt"), der seinen Beruf an einer Spitalsabteilung ausübt (und nicht in eine Ordi gegangen ist). Zumindest in Ö ist ein Sekundararzt also NIEMALS ein Assistenzarzt.
System1 12.07.2009



Meli 12.07.2009


letzte Richtigstellung:
1. Duden ist ein Wörterbuch der DEUTSCHEN Sprache
2. Ich BIN Sekundararzt in einem Ö Spital.
System1 13.07.2009


Letzte Richtigstellung ?
Soll dies bedeuten, das endgültige Maß der Richtigkeit ist gesetzt?

Nun, der Duden ist ein Wörterbuch der deutschen Sprache, soweit richtig. Jedoch wird
in Österreich Deutsch gesprochen und der Duden als Zuhilfenahme bzw. als Grundinfo auch nicht unbedingt zu verachten.

Gerne lege ich hier mal den Duden Österreich vor, Jakob Ebner , 1998 :

Sekundararzt, der; -es ...ärzte: Assistenzarzt; Arzt an einem Krankenhaus, der keine Fachausbildung absolviert.

Wörterbuch österreichischen Sprache Gregor Retti übersetzt ebenso mit Assistenzarzt.

Weitere Lexikas die gerne benannt werden könnten, übersetzen in gleichem Sinne.

Da das Problem sicher darin besteht, dass der Assistenzarzt in Ö mit dem Assistenzarzt in D bei der Kritik gleichgesetzt wurde. In D hat dieser veränderte Aufgabenbereiche und ist daher sehr wohl dem Sekundararzt gleichzusetzen.

Ein Auzug aus „deutscher“ Sicht dieses Berufsbildes:

Berufsbild Assistenzarzt/-ärztin

Assistenzärzte und -ärztinnen arbeiten in der Regel in Krankenhäusern und Fachkliniken, wo sie die Routinearbeit auf ihrer Station erledigen. Sie führen die Morgenvisite durch, verschreiben und verabreichen Medikamente für den Tag und ordnen Untersuchungen an. Darüber hinaus unterstützen sie Oberärzte/-ärztinnen, Chefärzte/-ärztinnen oder Stationsärzte/-ärztinnen dabei, Krankheiten zu diagnostizieren, Ursachen und Risiken von Krankheiten und möglicher Eingriffe einzuschätzen und über geeignete Heilungsmaßnahmen zu entscheiden. Sie führen ärztliche Untersuchungen (z.B. die Aufnahmeuntersuchungen) sowie Behandlungen durch, wirken bei Operationen mit, überwachen Krankheitsverläufe, prognostizieren deren Dauer, schlagen Therapien und Eingriffe vor, dokumentieren die Behandlungsabläufe und bewerten sie. Darüber hinaus rechnen sie ärztliche Leistungen ab, bereiten Abrechnungen vor, dokumentieren Untersuchungsergebnisse und erstellen Krankenberichte, Anträge und Gutachten.

Voraussetzungen für Assistenzarzt/-ärztin

Um als Assistenzarzt/-ärztin tätig zu sein, benötigt man ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.

Darüber hinaus ist die ärztliche Approbation erforderlich.

Die Voraussetzungen laut Infektionsschutzgesetz müssen erfüllt sein.

Diese Voraussetzungen also zeigen schon deutlich, das der Assistenzarzt --D-- nicht in der Form der Weiterbildung oder in einem Praktikum stehen muss.




Aufgrund all dieser Fakten ist die gewählte Übersetzung wohl die einzig sinngemäße für das Verständnis bzw, bei der Erkennung eines Deutschen im Sinne des österreichischen Wortes -Sekundararzt-

MfG dankscheen

Ratschlag: Konstruktiv wäre, wenn ein Vorschlag eines Sekundararztes käme, wie wohl Er seinen eigenen Berufstand entgegen Duden D, Duden Ö, ÖWB, Online WB Retti, Variantenwörterbuch usf. für deutschsprechende übersetzen würde, hm ?
dankscheen 14.07.2009



Meli 14.07.2009


Also nochmal:
a) die Beschreibung steht schon unter "weder historisch..."
b) als beispielhafte Nachlese-Quelle (aus Ö!)folgende Adresse (siehe Seite 2 des Dokuments): http://www.khbr.at/stellen/info_eu.pdf
Wobei der erwähnte "Ausbildungsassistent" im innerbetrieblichen Sprachgebrauch kurz als "Assistenzarzt" oder "Assistent" bezeichnet wird.
Es gibt also offenbar Unterschiede zwischen diversen Wörterbüchern und dem tatsächlichen Sprachgebrauch. Wozu sonst wäre Ostarrichi.org auch gut? Nur um den Duden o.ä.zu zitieren? ;)
Mike.
P.S.: Ich bin NICHT in erwähntem KH angestellt.
System1 15.07.2009


Was ist bzw. wie lautet eigentlich
die bundesdeutsche Entsprechung zum österr. Assistenzarzt?
Koschutnig 15.07.2009


Interessant!
Offenbar gibt's von Bundesland zu Bundesland (NÖ und OÖ) unterschiedliche Definitionen des Sek.A. (v.a.das entweder-oder in der NÖ-Definition ist auffallend! in OÖ wäre ein Sekundararzt ohne Jus practicandi, also abgeschlossener allg.Med.Ausbildung unmöglich ein Sek.A.)
Das dt.Pendant wäre der "Hausarzt" im Spital - gibt's den dann überhaupt? Da wären dt.Kollegen gefragt.
So gesehen würde ich das Wort nicht mehr als "typisch" österr.ansehen.
Mike.
System1 15.07.2009


Sigmund Freud
war "Secundarius 1. Classe" und "Secundarius 2. Klasse" - aber was war die höhere?C.G. Jung war Sekundararzt in Zürich.
Koschutnig 15.07.2009


Um es möglicherweise auf einen einfachen Nenner zu bringen:
Um es möglicherweise auf einen einfachen Nenner zu bringen:
Aktuell scheint das Wort Sekundararzt das Wort des „Monats“ zu sein, das „auseinandergenommen“ wird und unnötig aufgebläht wie manches andere bisher zuvor. Eine Eigenheit des Ostarrichi, das so Manchem wie mir einiges aufstellt.

Meine Stellungnahme scheint nicht richtig gelesen worden sein. Den Duden alleine habe ich nicht zitiert, sondern darauf aufmerksam gemacht, dass auch andere große Lexikas diese Variante der Übersetzung wählen.

Die Macher solcher Werke werden sicher gut und gründlich recherchiert haben, bevor ein solcher Eintrag in den druckbaren Bereich übergeht. Eine deutsche Übersetzung für einen Deutschen darin zu suchen, ist nach wie vor meiner Meinung nach äußerst informativ und dienlich.

Einen konstruktiven Vorschlag eines Sekundararztes folgte leider auch nicht auf meinen Ratschlag hin.

Weitere Zitate aus Ärzteblättern / Richtlinien scheinen auch keine Lösung zu sein und werfen eher wieder erneut Fragen auf.

Daher stelle ich letztendlich die Frage : Wenn Duden D, Duden Ö, Retti Gregor Onlinewörterbuch,Variantenwörterbuch, Österreichisches Wörterbuch usf.( und dies nur ein Bruchteil der zu benennenden Werke ) alle falsch übersetzen, wie übersetzt nun „Mike“ seinen eigenen Berufstitel für Deutsche ?

Und welche Quellen dienen dann für dessen Übersetzung als Nachweis bzw. zur Untermauerung einer Qualität ?

Fragen aufwerfen das Eine, selber eine Lösung / Änderung parat stellen das Andere....
dankscheen 16.07.2009



Meli 16.07.2009



Meli 16.07.2009



Meli 16.07.2009


Noch ein Versuch der Erklärung:
Ein Sekundararzt - stellen wir mal anheim, daß diese Definition durchaus lokal begrenzt und auch innerhalb von Ö Variationen unterworfen ist, und dies daher in MEINEM Berufsumfeld in OÖ gilt - ist ein zur selbständigen Berufsausübung befähigter Arzt für Allgemeinmedizin ("Praktiker", "Hausarzt") im Spital, der NICHT in Ausbildung zu einem Facharzt steht.

Nachdem Meli die Ausbildungsordnung in D erläutert hat, hier die Ö-Variante:
Nach dem Studium (12 Semester, Abschluß mit Dr.med.univ.) benötigt man in Ö eine mindestens 3-jährige Ausbildung als "Turnusarzt in Ausbildung zum Allgemeinmediziner", um danach das "Jus practicandi", also die Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung zu erlangen. Anschließend kann sich ein solcher Arzt als Arzt für Allgemeinmedizin, "Praktiker" oder "Hausarzt" in einer Ordination niederlassen.

Oder aber dieser "Praktiker" bleibt in einem Krankenhaus und arbeitet als "Allgemeinmediziner" an einer Fachabteilung weiter - unter der Bezeichnung Sekundararzt. Das Leistungsspektrum des Sek.A. hängt dann von der jeweiligen Abteilung ab und kann von der Fortführung der Stationsarbeit eines Turnusarztes bis hin zur selbständigen Stationsführung reichen.

Einen zweiten Ausbildungsweg nach dem Studium stellt die bis zu 6 Jahre dauernde Ausbildung als "Turnusarzt in Ausbildung zum Facharzt" dar - mit der Bezeichnung als Assistenzarzt, Assistent oder salopp "Assi". Das "bis zu" aus folgendem Grund: Viele Spitäler bieten Facharzt-Ausbildungsstellen nur nach abgeschlossenem Turnus zum Allgemeinmediziner ein, also erst mit Vorliegen eines Jus practicandi. Damit die Facharztausbildung dann aber nicht 3+6=9 Jahre dauert, besteht die oft genutzte Möglichkeit, Teile der Allgemeinmediziner-Ausbildung für die Facharzt-Ausbildung anrechnen zu lassen. Das führt aber dazu, daß der fertige Facharzt dann zwar das Jus practicandi für sein FACHGEBIET (z.B. Gynäkologe, HNO-Arzt o.ä.) erwirbt, das J.p. für Allgemeinmedizin aber aufgeben muß - sonst wären die vollen 9 Jahre Ausbildung notwendig gewesen; eine Doppel-Anrechnung von Ausbildungszeiten ist nicht möglich.

Prinzipiell ist die Ausbildung zum Facharzt auch direkt im Anschluß an das Studium möglich - auf Unikliniken auch üblich - und dauert dann volle 6 Jahre und endet dann mit dem J.p.für das jeweilige Fach. Auch dieser Arzt ist ein "Turnusarzt in Ausbildung zum Facharzt" und damit ein "Assistenzarzt".

Und jetzt kommt der Sinn der Sache beim Sekundararzt: Ein HNO-Arzt, z.B., ist - dem Wesen seiner Ausbildung nach - nicht befähigt, fach-fremde Behandlungen durchzuführen, also z.B. Diabetes oder Bluthochdruck zu behandeln - ihm fehlt das Allgemeinmediziner-J.p. DAS hat dafür der Sekundararzt und kann sich - ohne daß die Abteilung einen Konsiliararzt (=Facharzt einer anderen Abteilung) anfordern muß - um diese Probleme kümmern.

So. Das ist die Definition MEINER Tätigkeit als Sekundararzt (und die variiert auch innerhalb unseres Spitals von Abteilung zu Abteilung! Allerdings sind wir alle "Sekundarärzte" - und nicht verwandt mit "Assistenzärzten"): Behandlung aller medizinischer Belange von Patienten an der Fachabteilung, um die sich die Fachärzte (und die die Assistenzärzte) mangels Allgemeinmediziner-J.p. nicht kümmern KÖNNEN/DÜRFEN - soweit es die Ausbildung zum Allgemeinmediziner zuläßt. Das heißt, das Legen eines Herzschrittmachers muß ich trotzdem dem internistischen und dem chirurgischen Facharzt überlassen - das gehört NICHT zum Leistungsspektrum des "praktischen Arztes".
Ende.
Michael. (und wie kriegt ihr Absätze in den Text?!)
System1 21.07.2009





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