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Bundesasylamt
das,
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Wortart:
Substantiv
Erstellt von:
shadow
Erstellt am:
29.08.2007
Bekanntheit:
40%
Bewertungen:
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Kommentare (1)
In D ganz anders benannt.........
Zuständig für die Durchführung der Asylverfahren aller Asylbewerber ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern gehört. Das ehemalige Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat seine Zentrale in Nürnberg und verfügt über Außenstellen in allen Bundesländern, um ein Verfahren möglichst in der Nähe der von den Ländern betriebenen Erstaufnahmeeinrichtungen zu ermöglichen..........-sh-
shadow
29.08.2007
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