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Journalbeamtin

die, ., -nen
[ ʒur'naːl.pe'amtin, šuɐnaːl.pe'amtin ]

Beamtin im Bereitschaftsdienst


Wortart: Substantiv
Gebrauch: Österr. Standarddeutsch
Tags: amtssprachlich
Kategorie: Arbeitswelt
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 23.02.2018
Region: Klagenfurt(Stadt) (Kärnten)
Bekanntheit: 0%  
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Kommentare (1)


Während DUDEN den Journalbeamten als „substantiviertes Adjektiv“ beschreibt, obwohl es doch gar Adjektiv „beamt“ gibt oder je gegeben hat, wird nicht, wie’s doch dann eigentlich logisch wäre, „die Journalbeamte“, sondern die Journalbeamtin als „weibliche Form zu Journalbeamter“ bezeichnet.

Der Verdächtige wird zur Stunde verhört, ein Geständnis gibt es aber nicht, so die Journalbeamtin der Polizeidirektion.
source: derStandard, 09.11.2002
Nach Rücksprache mit der diensthabenden Journalbeamtin sei von dieser am. 21.10.2013 um 14.50 Uhr die Zustellung einer Strafverfügung verfügt worden
source: RIS
Hinsichtlich des (auf Dauer angelegten) Betretungsverbotes lässt hingegen schon das Vorbringen des Beschwerdeführers selbst nicht einmal ansatzweise erkennen, dass die belangte Behörde insoweit (im Widerspruch zum gesetzlichen Verbot des § 38a Abs.2 erster Satz SPG) Befehls- oder Zwangsgewalt angedroht oder gar ausgeübt hätte, wenn sich dieses insoweit bloß darin erschöpft, dass ihm seitens der Journalbeamtin der belangten Behörde telefonisch untersagt worden sei, "sich der Wohnung zur Abholung persönlicher Gegenstände ohne Beiziehung eines Sicherheitsbeamten" zu nähern
source: UVS Oberösterreich, Entscheidung v. 12.12.2001 – RIS
So ein Samstagmorgen als Journalbeamtin ist eigentlich ganz beschaulich. Diese Ruhe im Haus. An die könnte Ulla sich direkt gewöhnen. Emotionslos deponiert sie ihren Bericht mitten auf dem Schreibtisch des Majors und geht zurück in die Journaldienstkanzlei.
source: Hans-Peter Vertacnik, Rosentod. Thriller (2013)

Koschutnig 23.02.2018





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