0 stars - 1 reviews0

erstrecken



verlängern; verschieben


Wortart: Verb
Tags: amtssprachlich
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 22.06.2016
Bekanntheit: 0%  
Bewertungen: 0 1

Dieser Eintrag ist noch nicht Teil des Wörterbuches.

Dieses Wort kann mit den Informationen auch als PDF ausgegeben werden: PDF von erstrecken

Kommentare (2)


Ganz deutlich wird die amtsösterreichische Sonderbedeutung von "erstrecken", nämlich "zeitlich verlängern" in folgendem Satz des Insolvenzrechts:
§ 157i (2) Soweit der Schuldner einem Treuhänder Vermögen zur Verwertung übergeben hat, beträgt diesbezüglich die Zahlungsfrist zwei Jahre vom Tag der Annahme des Sanierungsplans.
Das Insolvenzgericht hat die Überwachung auf Antrag des Treuhänders zu erstrecken, wenn dies dem überwiegenden Interesse der Beteiligten entspricht. Die Frist kann auch mehrmals, jedoch höchstens insgesamt um drei Jahre erstreckt werden.
source: RIS, Insolvenzrecht

Das Insolvenrecht bietet allerdings noch etliche feine Beispiele für das österr. "Erstrecken"

§ 12c. Auf Antrag des Insolvenzverwalters ist eine Exekution zur Räumung eines Bestandobjekts, in dem das Unternehmen betrieben wird, wegen Nichtzahlung des Bestandzinses in der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufzuschieben bis
1. das Unternehmen geschlossen wird,
2. der Schuldner den Sanierungsplan zurückzieht oder das Gericht den Antrag zurückweist,
3. der Sanierungsplan in der Sanierungsplantagsatzung abgelehnt
und die Tagsatzung nicht erstreckt wurde,

§ 70 […] Zur Vernehmung bestimmte Tagsatzungen dürfen nur von Amts wegen und nicht zum Zwecke des Abschlusses von Ratenvereinbarungen erstreckt werden.

§ 133a (2)… Muss die Zahlungsplantagsatzung wegen der Geltendmachung eines solchen Rechts erstreckt werden, so gilt hinsichtlich der Kosten § 107 Abs. 2 sinngemäß.

§155 (4) …Die Frist kann auch mehrmals, jedoch höchstens insgesamt um zwei Jahre erstreckt werden.

§ 148a. (1) Die Sanierungsplantagsatzung kann Jahre erstreckt werden
source: RIS, Insolvenzrecht
Und einer der prachtvollen Sätze aus den Urteilen des Obersten Gerichtshofs:
In der vorbereitenden Tagsatzung verkündete das Erstgericht die Beschlüsse, dass die für die Beklagte einschreitende Person gemäß § 38 ZPO einstweilen als Vertreter zugelassen und ihr aufgetragen wird, die Vollmacht binnen 14 Tagen nachzureichen, dass der am Tag vor der Tagsatzung eingelangte Schriftsatz der Beklagten wegen Verspätung zurückgewiesen wird und dass die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung (um zwei Monate) auf einen bestimmten Termin erstreckt wird.
source: RIS OGH GZ 9Ob140/06p v. 20.12.2006

Koschutnig 22.06.2016


Das juristische Verb "erstrecken" für "eine Frist verlängern" ist deutschschweizerisches und österreichisches Standarddeutsch.

Der Duden hat nur "österreichisch".
Standard 23.06.2016





Facebook   Xing   Twitter

Impressum | Nutzung | Datenschutz

Das österreichische Deutsch, oder einfach Österreichisch, zeichnet sich durch besondere Merkmale aus. Es besitzt einen einzigartigen Wortschatz, bekannt als Austriazismen, sowie charakteristische Redewendungen.

Die Besonderheiten von österreichischem Deutsch gehen jedoch über den Wortschatz hinaus. Sie beinhalten auch Grammatik und Aussprache, inklusive der Phonologie und Intonation. Darüber hinaus finden sich Eigenheiten in der Rechtschreibung, wobei die Rechtschreibreform gewisse Grenzen setzt.

Das österreichische Standarddeutsch ist von der Umgangssprache und den in Österreich gebräuchlichen Dialekten, wie den bairischen und alemannischen, klar abzugrenzen.

Dieses Online Wörterbuch der österreichischen Sprache hat keinen wissenschaftlichen Anspruch, sondern versucht eine möglichst umfangreiche Sammlung an unterschiedlichen Sprachvarianten in Österreich zu sammeln.

Die Seite unterstützt auch Studenten in Österreich, insbesondere für den Aufnahmetest Psychologie und den MedAT für das Medizinstudium.

Hinweis: Das vom Bundesministerium für Bildung mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche Österreichische Wörterbuch, derzeit in der 44. Auflage verfügbar, dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951 und wird vom Österreichischen Bundesverlag (ÖBV) herausgegeben. Unsere Seiten und alle damit verbundenen Dienste sind mit dem Verlag und dem Buch "Österreichisches Wörterbuch" in keiner Weise verbunden.

Unsere Seite hat auch keine Verbindung zu den Duden-Nachschlagewerken und wird von uns explizit nicht als Standardwerk oder Regelwerk betrachtet, sondern als ein Gemeinschaftsprojekt aller an der österreichichen Sprachvariation interessierten Personen.