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Grundstücknummer, Grundstücksnummer

die, -, -n

Flurstücknummer


Wortart: Substantiv
Tags: amtssprachlich
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 22.05.2016
Bekanntheit: 0%  
Bewertungen: 2 3

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Kommentare (3)


Richtig ist "Grundstücksnummer" (gmd.) = die Nummer des Grundstücks.

Das Nomen "Grundstück" (n) ist ebenfalls gemeindeutsch.

Standard in de: das Flurstück (VWB)
Gemeindeutsch ausserdem: die Parzelle
Standard 25.05.2016


Zur Suche
eines Grundstücks geben Sie bitte zuerst eine Gemeinde ein, wählen eine der verfügbaren KGNR Nummern und geben anschl. die gewünschte Grundstücknummer ein
source: Geo-Daten Burgenland, BurgenländischeLandesregierung -Landesamtsdirektion

Und auf derselben(!) Seite:
Bitte suchen Sie nach der gewünschten Gemeinde, Katastralgemeinde (KGNR) und die Grundstücksnummer.
source: GeoDaten Burgenland

Koschutnig 25.05.2016


Siehe die unterschiedliche Bezeichnung bzw. die Gleichsetzung von österr. „Grundstück“ und dt. „Flurstück“ bzw. im Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland (Bundesgesetzblatt 1967 v. 25. Okt.1967)
Artikel 1
(1) Roßfeldstraße ist die vom Obersalzberg bei Berchtesgaden über das Roßfeld nach Oberau führende, im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland stehende Straße.
(2) Scheitelstrecke im Sinne dieses Vertrages sind der Abschnitt der Roßfeldstraße und das daran anschließende Gebiet, die im anliegenden Lageplan (Blatt 1 und 2) im Maßstab 1 : 2000 dargestellt sind und auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in der Gemarkung Forstbezirk Eck die Flurstücke Nr. 55 und 14 und auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich in der Katastralgemeinde Weißenbach die Grundstücke Nr. 519/4 und 523/2 umfassen.
source: RIS Bundeskanzleramt

Koschutnig 25.05.2016





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