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Nebengebühren



Zulagen


Wortart: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 10.02.2016
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Die übliche deutsche Gleichsetzung Nebengebühren = Nebenkosten (engl. 'accompanying charges') gilt nur für den Dienstgeber (Arbeitgeber), denn die Nebengebühren unter ihren diversen Bezeichnungen gebühren stets dem beamteten oder vertraglich angestellten Dienstnehmer.
Die Bezeichnung der einzelnen Nebengebühren [...] war nicht normiert, wobei unter anderem Bezeichnungen wie Zulage, Zuwendung, Vergütung, Abgeltung oder Entschädigung verwendet wurden.
source: Rechnungshof.at. Zulagen und Nebengebühren der Bundesbediensteten
Das Gehaltsgesetz 1956 hat die Kategorien der Nebengebühren aufgezählt:
Nebengebühren sind
1. die Überstundenvergütung (§ 16),
2. die Pauschalvergütung für verlängerten Dienstplan (§ 16a),
3. die Sonn- und Feiertagsvergütung (Sonn- und Feiertagszulage) (§ 17),
4. die Journaldienstzulage (§ 17a),
5. die Bereitschaftsentschädigung (§ 17b),
6. die Mehrleistungszulage (§ 18),
7. die Belohnung (§ 19),
8. die Erschwerniszulage (§ 19a),
9. die Gefahrenzulage (§ 19b),
10. die Aufwandsentschädigung (§ 20),
11. die Fehlgeldentschädigung (§ 20a),
12. der Fahrtkostenzuschuß (§ 20b),
13. die Jubiläumszuwendung (§ 20c),
14. die Vergütung nach § 23 des Volksgruppengesetzes
source: Gehaltsgesetz 1956

Und dann kam ein doch recht interessanter Satz:
"Anspruch auf eine Nebengebühr kann immer nur für Zeiträume bestehen, für die auch ein Anspruch auf Gehalt besteht."
Koschutnig 10.02.2016


Im Zusammenhang mit den Nebengebühren existiert eine Anzahl prachtvoller Zusammensetzungen - Nebengebührenordnung, Nebengebührenverordnung, Nebengebührenkategorie, Nebengebührenkatalog, Nebengebührenarbeitstitel, Nebengebührenvorschrift Nebengebührenzulage, Nebengebührenzulagengesetz, Nebengebührenwerte, Nebengebührenwertsumme und was weiß ich noch alles -
deren gesonderter Eintrag mit 2 Ausnahmen, den geheimnisvollen "Nebengebührenwerten" und der sich daraus ergebenden "Nebengebührenzulage" jedoch trottelhaft wäre.
Koschutnig 10.02.2016





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