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Standesbezeichnung "Ingenieur"



Namenszusatz, der weder akad. Grad, noch Amts- oder Berufs- (Ehren-)titel ist


Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 05.03.2015
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Kommentare (2)


Die, so weit mir bekannt ist, einzige existierende "Standesbezeichnung" in Österreich ist "Ingenieur(in)." Zwar liest man:

Eine Definition des Begriffes "Standesbezeichnung" taucht in relevanten Gesetzen nicht auf.
Hinweise finden sich lediglich in Verordnungen, wo sich folgende Standesbezeichnungen finden (selbstverständlich auch in weiblicher Form);
ZAHNARZT, INGENIEUR, DIPLOM-HTL-INGENIEUR, DIPLOM-HLFL-INGENIEUR
source: Land Steiermark -Verwaltung

Jedoch wurde zusammen mit vielen anderen obsoleten Gesetzen auch eines über die Führung der Standesbezeichnung „Zahnarzt“ aufgehoben, ( „Führung der Standesbezeichnung "Zahnarzt". Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 52/1930 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 191/1999.)
und eine höhere Stelle als das Amt der steir. Landesregierung unterscheidet überdies zw. „Standesbezeichnung“ und „Bezeichnung“ :
In Österreich ist "Ingenieurin"/"Ingenieur" eine sogenannte Standesbezeichnung. "Diplom-HTL-Ingenieurin/-Ingenieur" sowie "Diplom-HLFL-Ingenieurin/-Ingenieur" sind Bezeichnungen.
Die Standesbezeichnung. kann an Absolventinnen/Absolventen von höheren technischen Lehranstalten (HTL)bzw. höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten (HLFL) verliehen werden.
Seit 1. Jänner 2007 kann nur mehr die Standesbezeichnung. "Ingenieurin"/"Ingenieur" beantragt werden. "Diplom-HTL-Ingenieurin/-Ingenieur" sowie "Diplom-HLFL-Ingenieurin/-Ingenieur" werden nicht mehr verliehen. Bereits verliehene Bezeichnungen behalten aber ihre Gültigkeit.
source: Bundeskanzleramt Österreich. Amtswege leicht gemacht

Das BKA bezieht sich hierbei auf das entsprechende Bundesgesetz, in dem zw. Standesbezeichnung und Bezeichnung unterschieden wird:

§ 5. (1) Eine von den Bezirksverwaltungsbehörden mit einer Geldstrafe von 200 Euro bis zu 15 000 Euro zu bestrafende Verwaltungsübertretung begeht, wer
1. die Standesbezeichnung „Ingenieur“, auch in Wortgruppen oder Wortverbindungen, seinem Namen beifügt,
ohne dazu berechtigt zu sein, oder
2. als Vereinigung oder Körperschaft die Bezeichnung „Ingenieur“, auch in Kurzform, in seinem Namen führt, ohne dazu im Sinne des § 1 Abs. 4 berechtigt zu sein, oder
3. die Bezeichnung „Diplom-HTL-Ingenieur“ oder „Diplom-HLFL-Ingenieur“ führt, ohne dazu berechtigt zu sein, oder
4. die Bezeichnung „Diplom-HTL-Ingenieur“ oder „Diplom-HLFL-Ingenieur“ so führt,
dass damit die Berechtigung zur Führung eines akademischen Grades vorgetäuscht wird.
source: Bundesgesetz über die Standesbezeichnung „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2006 – IngG 2006)

Koschutnig 05.03.2015


Standesbezeichnungen gab’s ja auch in Deutschland. Da liest man dann z.B.

Nachbarlicher Einwohner war eine Standesbezeichnung. Es handelt sich um die Kernbevölkerung einer Gemeinde, der "Altgemeinde", einen geschlossenen Personenkreis höherer Schicht im Gegensatz zu den Anbauern.
Die nachbarlichen Einwohner, die kurz Nachbarn genannt wurden, genossen streng definierte Nachbarschaftsrechte, waren Anteilseigner des Gemeindeeigentums (Allmende und Forstrechte) und stellten die Kirchenältesten und Dorfschöppen“ [...] Riegemann oder Reibemann ist eine Standesbezeichnung, die besonders in der Grafschaft Wernigerode und der Reichsbaronie Schauen bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts teils solitär, teils in der Verbindung mit dem Beruf gebräuchlich war.
Die Riegeleute bildeten die Kernbevölkerung einer Gemeinde
source: Ahnenforschung Unger. Standesbezeichnungen in alten Kirchenbüchern des Kirchenkreises Osterwieck

Koschutnig 05.03.2015





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