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Übungsfahrt-Tafel



Autokennzeichnung/ Schild nur für L-Prüfungsfahrt (Ö)


Erstellt von: geldtasche
Erstellt am: 18.09.2014
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Bedingungen während der Übungsfahrten

Während der Durchführung der Übungsfahrten muss am Übungsfahrzeug sowohl vorne als auch hinten eine Tafel mit dem Buchstaben „L” in vollständig sichtbarer, gut lesbarer und unverwischbarer weißer Schrift auf hellblauem Grund sowie mit dem Text „Übungsfahrt” angebracht sein (§ 122 Abs. 6 KFG), wofür der Begleiter zu sorgen hat.

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geldtasche 18.09.2014





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