Kommentare (4)
http://www.tanzsportverband.at/turnierleiter_schulung.html
Anfahrtsbeschreibung aus dem Raum Linz/OÖ siehe Homepage des TSC-Jeunesse Linz.
Anfahrt von A1 (Salzburg und Wien): Abfahrt Ansfelden (nicht Linz). Richtung Ebelsberg über Freindorf und Fischdorf, nach insgesamt ca. 4,5 km rechts abbiegen in die Gottschallingerstr., dieser folgen. Am Ende der Gottschallingerstr. rechts in die Wambacherstr. einbiegen. Gegenüber Haus Nr. 232 ist ein großes Bauernhaus, gegenüber liegt die Halle.
Vortragende: Wolfgang Eliasch, Peter Steinerberger
Samstag, 17.1.2008
14:30-17:30 Uhr 4 EH Regelkunde für Lizenzinhaber und Neuanwärter
Zur Anmeldung
Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung unbedingt erforderlich, Meldeschluss ist 10.1.2009!
Die Teilnahme ist kostenlos, Übernächtigungskosten, Fahrtkosten, Kosten für Unterlagen etc. sind selbst zu tragen. Mit diesem Schulungsbesuch wird die Lizenz bis 31.12.2010 verlängert.
geldtasche 18.09.2014
Auch in der (EU-)Politik fallen
Übernächtigungskosten an, siehe:
-
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/J-BR/J-BR_01877/fnameorig_000000.html"... Eingelangt am:29.10.2001...
Anfrage: ...
9. Welche Kosten sind für die einzelnen Reisen für diese Sitzungen angefallen?
a) Flugkosten von Ihnen
b) Flugkosten von Personen gem. Frage 2
c) Flugkosten von Personen gem. Frage 4
d)
Übernächtigungskosten von Ihnen
e)
Übernächtigungskosten gem. Frage 2
f)
Übernächtigungskosten gem. Frage 4
g) sonstige Kosten für Empfänge, Abendessen etc.
h) Reisegebühren und andere Spesen für Personen gem. Frage 2
i) sonstige Kosten für Personen gem. Frage 4?"
Und hier geht es um Werbungskosten:
-
http://at.gesellschaft.recht.narkive.com/oPtZYedp/werbungskosten-als-unselbststandiger"... Es geht um eine 4tägige Vortragstätigkeit, für die
der Dienstgeber keine Reise- und
Übernächtigungskosten erstattet. Ist
es problemlos für mich, diese Kosten als Werbungskosten in einem
Lohnsteuerausgleich steuerlich abzusetzen?..."
Compy54 19.09.2014
Übrigens, ist dieser Eintrag nicht auch so ein Wortungetüm wie die "Übernächtigungsgebühr"[
Ubernachtigungsgebuhr], und müsste er nicht auch so diskutiert werden? Ich sehe zwischen beiden Wörtern keinen großen Unterschied. Das ist aber nur die Meinung eines Deutschen!
Compy54 20.09.2014
Nun, als "Gebühr" ist das Ungetüm einfach ein falsch erinnerter Fachbegriff der österr. Amtssprache, ansonsten ( -kosten, -preis ) ist's eine falsch gebildete Kreuzung von 2 Wörtern von verschiedener Sprachebenen. Das Alltagswort ist "Übernachtung", während "Nächtigung" einer bildungssprachlichen Ebene angehört, die den Verwendern der Bastardkreuzung offensichtlich nicht wirklich zugänglich bzw. vertraut ist, die ihnen aber sichtlich erstrebenswert erscheint, da sie durch eine "gewählte" Ausdrucksweise einen höheren gesellschaftlichen Status erhoffen.
Derlei ist ja öfter(s) zu finden, etwa, wenn eine Weinverkostung nun häufig zur „Weinverköstigung“ wird („Schmauserei Photo: Weinverköstigung“) und man statt von "verkosten" von "verköstigen" spricht, einem Wort, das zwar irgendwo im Hinterkopf schlummert, mit dessen Bedeutung man aber nicht vertraut ist: „ Weinkeller, wo man Weine aus eigener Herstellung verköstigen kann“ oder „Das ermöglicht es Ihnen zudem, das berühmte Trappistenbier der Abtei von Orval und den nicht minder renommierten Käse zu verköstigen!“ ). Seltener, länger und also geschwollener, aber eben unrichtig verwendet, da es ja etwas nahezu Gegensätzliches bedeutet.
Koschutnig 20.09.2014