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eigenberechtigt



geschäftsfähig


Wortart: Adjektiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 20.08.2014
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Ein alter österr. Begriff:
* «Wird die eheliche Gemeinschaft aufgehoben [...], so kommt es darauf an, ob die Witwe, oder die sonst aus der ehelichen Gemeinschaft getretene (geschiedene, von ihrem Gatten getrennte, oder ungiltig verehlicht gewesene) Frauensperson großjährig und eigenberechtigt ist, oder nicht.» (Franz Xavier Haimerl, "Versuch einer kurzen geordneten Darstellung der neuen Competenz-Vorschriften (Jurisdictionsnormen) für das civilgerichtliche Verfahren", Wien 1854)

* «Legitimirte Kinder, soferne sie nicht eigen-berechtigt sind, werden in jener Gemeinde heimatberechtigt, in welcher ihr Vater zur Zeit der stattfindenden Legitimation das Heimatrecht besitzt»
( § 6 Gesetz betreffend die Regelung der Heimatverhältnisse, Stenogr. Protokolle des k.k. Reichsrats, 15.10.1863)

und immer noch lebendig:
* «Nicht eigenberechtigte Personen und eigenberechtigte Personen, die noch nicht das 24. Lebensjahr zurückgelegt haben, können trotz Nichterfüllung der persönlichen Nichterfüllung der persönlichen Voraussetzungen nach diesem Bundesgesetz ein Gewerbe anmelden, wenn .... »
http://www.noe.gv.at/Wirtschaft-Arbeit/Gewerbe-Anlagen
* «Zur Ausbildung in Integrativer Gestalttherapie im Rahmen des Psychotherapeutischen Fachspezifikums wird nur zugelassen, wer
- eigenberechtigt ist
- das 24. Lebensjahr vollendet hat
- die beruflichen Voraussetzungen erfüllt, ...
- das psychotherapeutische Propädeutikum erfolgreich absolviert hat» (www.igwien.at)
Koschutnig 20.08.2014





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