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Noterbe

der, -n, --

Pflichtteilsberechtigter


Wortart: Substantiv
Referenz: 0
Besser: 0
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 22.04.2014
Bekanntheit: 80%  
Bewertungen: 2 3

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Ein notwendiger Erbe
* Seit am 1.1.1812 das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) in Kraft trat (das damit das älteste noch geltende Gesetzbuch des deutschen Sprachraums ist), gilt auch dessen § 764 (inkl. Orthografie! ):
»Der Erbtheil, welchen diese Personen zu fordern berechtigt sind, heißt: Pflichttheil; sie selbst werden in dieser Rücksicht Notherben genannt.« (Kaiserliches Patent vom 1ten Junius 1811, Justizgesetzsammlung Nr. 946/1811, geltende Fassung s. RIS http://tinyurl.com/nge2cfm)
Gewisse nahe Verwandte sowie Ehegatten und eingetragene Partner haben ein sogenanntes „Noterbrecht“, sie sind also die „Pflichtteilsberechtigten“. Zu den Noterben zählen die Kinder (auch Kindeskinder, wenn die Kinder bereits vorverstorben sind), die Vorfahren in gerader Linie, der Ehegatte und der eingetragene Partner.
source: Lindeverlag.at, 20.03.2014
»Das Pflichtteilsrecht ist von wichtiger praktischer Bedeutung, da es dem sogenannten Noterben einen Mindestanteil am Nachlass sichert und hindert es daher den Erblasser daran, über sein ganzes Vermögen letztwillig verfügen zu können.«
source: Österr. Anwaltstagg. DOCPLAYER
»Wenn der Erblasser einem Noterben durch ein Sachvermächtnis mehr als den Pflichtteil zugedacht hat, ist der Noterbe hinsichtlich des den Pflichtteil übersteigenden Wertes Legatar und muss sich allenfalls (bei Unzulänglichkeit des Nachlasses) eine Kürzung seiner Zuwendung zur Befriedigung der Gläubiger und anderer Noterben gefallen lassen.«
source: OGH 2 Ob 4, 5/49


Nicht nur der, sondern auch das Erbe:
In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist der Pflichtteil gesetzlich festgelegt, wobei man in Österreich auch vom Noterbe spricht. Im europäischen Raum geht das Recht auf den Pflichtteil auf das römische Recht zurück. Dagegen ist der Pflichtteil in den Vereinigten Staaten völlig unbekannt
source: Vermächtnis.Info, ibiz s.a.r.l., Luxembourg

Koschutnig 22.04.2014





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