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Nostrifizierung, Nostrifikation

die,

Anerkennung im Ausland erworbener Ausbildungsabschlüsse, die zu einer vollständigen Gleichstellung mit einem inländischen Äquivalent führt


Wortart: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: anachoret
Erstellt am: 26.02.2010
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Kommentare (10)


Was ist die Nostrifizierung?
"Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudiums durch das für Studienangelegenheiten zuständige Organ bzw. eines Fachhochschul-Studienganges durch das Fachhochschulkollegium.
Das bedeutet die völlige Gleichstellung mit dem österreichischen Studienabschluss, das Recht auf Führung des entsprechenden österreichischen akademischen Grades und die Berechtigung zur Ausübung eines Berufes, die in Österreich mit einem Studienabschluss verbunden ist.
Wer z.B. den Beruf eines Arztes bzw. einer Ärztin ausüben will, muss unter anderem nachweisen, dass er/sie das österreichische Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen hat, dass er/sie aufgrund des EU-Rechtes unmittelbar zur Berufsausübung berechtigt ist oder – wenn all das nicht zutrifft – dass sein/ihr abgeschlossenes ausländisches Medizinstudium in Österreich nostrifiziert worden ist.
Innerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz ist der Zugang zu einer Reihe von akademischen Berufen durch eigene Richtlinien geregelt, die den Angehörigen dieser Staaten einen unmittelbaren Berufszugang ermöglichen. In diesen Fällen ist eine Nostrifizierung nicht notwendig und daher auch nicht möglich.
Ebenfalls nicht erforderlich ist die Nostrifizierung für die Zulassung zum Doktoratsstudium"Quelle:
http://www.bmwf.gv.at/wissenschaft/international/enic_naric_austria/faq/nostrifizierung_auslaendischer_akademischer_grade/

Allerdings ist die hier nahe gelegte Einschränkung
auf Hochschulabschlüsse ungenau: auch für im Ausland erworbene Reifezeugnisse, Diplome im Gesundheitsbereich etc. gibt es Nostrifizierungsmöglichkeiten.
anachoret 26.02.2010


Ist das wirklich ´österreichisch´?
... und wenn JA, wie heißt das anderswo?
JoDo 26.02.2010


Ein Text der Europa-Universität Frankfurt/Oder
"Anerkennung der Diplome in Polen", Länge 1614 Zeichen, enthält 6x das Wort "Nostrifizierung". http://www.wiwi.euv-frankfurt-o.de/de/studium/studienangebot/diplom/nostrifizierung/index.html

Aus einem Text über deutsch-russischen "Doppelmaster" im "Masterportal Deutschland":
Nostrifizierungsverfahren in Russland:
Um ein russisches Diplom zu erhalten, müssen die Abschlüsse nostrifiziert (Anerkennung von ausländischen Prüfungszeugnissen, Diplomen etc.) werden"
http://www.postgraduate.de/MBA/Studium/Russisch-Deutscher_Doppelmaster_Interkulturelle_Sozialarbeit_3501.htm

Aus einem Vortrag in Breslau von Thomas Noebel, Bundesingenieur Kammer der BRD:
EU-Diplom Berufsanerkennungsrichtlinie:[...] Das Abkommen legt eindeutig fest, dass zur Arbeitsaufnahme eine Nostrifizierung der Berufsabschlüsse bzw. Diplome notwendig ist. http://www.dos.piib.org.pl/Rahmenbedingungen_fur_polnische_Ingenieure.html

Die Bedeutung des Begriffs - Anerkennung von ausländischen Zeugnissen - ist also dieselbe wie in Österreich.
Koschutnig 26.02.2010


siehe: http://www.doktorberatung.de/anerkennung_des.htm
Anerkennungshistorie und Begriff der Nostrifizierung


Anerkennungshistorie
Am 7. Juni 1939 wurde das "Gesetz über die Führung akademischer Grade" erlassen. Dieses gilt als Bundesrecht nicht mehr, trotzdem beinhalten die Ausführungen dieser Vorschrift für die Länder immer noch eine rechtliche Basis. Das Gesetz von 1939 bildet in einer modifizierten Form weiter eine signifikante Rechtsgrundlage.

Deutsche Doktorgrade unterliegen nicht der Führungskontrolle, sondern können direkt und ohne Einschränkungen geführt werden. Bei ausländischen Doktorgraden greift das Gesetz von 1939 in seinen Grundzügen.

Eine Person, die illegal einen Titel führt, muss sich nach § 132 a StGB verantworten.

Anmerkung: Es ist demnach darauf zu achten, in welchem Land ein Doktorgrad erzielt wird. Doktorgrade aus EU-Ländern können meist ohne Genehmigungsverfahren direkt in der Abkürzung Dr. geführt werden.

Begriff der Nostrifizierung
Unter der Prämisse einer gewünschten inländischen Titelführung muss In der BRD ein ausländischer akademischer Grad, der auf der Visitenkarte erscheinen soll, von dem zuständigen Kultus- oder Wissenschaftsministeriums, in dem der Inhaber des Grades/Titels seinen Hauptwohnsitz hat, zur Führung genehmigt werden. Diese Anerkennung nennt man Nostrifikation. Ein entsprechendes Gesetz gibt es weltweit nur in der BRD. Das einzelne Kultusministerium entscheidet individuell, ob es die Führung eines Grades/Titels einer bestimmten Universität für einen Antragsteller genehmigt.

Ausnahme: In den Bundesländern Hamburg und Baden-Württemberg ist die Führungsgenehmigung akademischer Grade und Ehrengrade seit Mitte 2001 bereits abgeschafft. Andere Länder werden folgen, denn bis spätestens 2005 gibt es in Deutschland keine Nostrifikation mehr (siehe Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.04.2000 ). Zu beachten ist allerdings die Form der Titelführing.
Compy54 26.02.2010


Zunächst das, was man vielleicht als "google-battle: AUT vs. GER" bezeichnen könnte:

google.at: "Nostrifizierung" - Seiten auf Deutsch: 119.000 - Seiten aus Österreich: 111.000
google.de: "Nostrifizerung" - Seiten auf Deutsch: 115.000 - Seiten aus Deutschland: 5.540

Schauwert: immens.
Beweiskraft: zweifelhaft.
Zu den "Gegenbeispielen":

www.ordenskunde.info: ->

Kontakt: Jörg C. Steiner Postfach 66 P.O.Box 66 A-1120 Wien - Österreich,
scheidet irgendwie als unverdächtiger Gewährsmann aus. :-)
www.doktorberatung.de->Impressum: Dr. Klaus Oestringer, MBA Stefanikova 21
81105 Bratislava Slowakei - Das besagt selbstverständlich überhaupt nichts. Also weiter im Text:
"Herr Dr. Oestringer hat selbst ein in der BRD anerkanntes Promotionsstudium an einer osteuropäischen
Universität durchlaufen und weiss..."(sic! )"...deshalb genau, welche Consultingleistungen zum erfolgreichen
Abschluss erforderlich sind"- im Lebenslauf, der viele Titel aufführt, lesen wir folglich auch: "Dr. der
Wirtschaftswissenschaften (osteuropäische staatlich anerkannte Universität / vom Kultusministerium als Dr. ohne
Herkunftsbezeichnung anerkannt )" - vielleicht sollte man freundlich per Mail anfragen,
um welche Universität in welchem Land es sich handelt, wie der Titel der Doktorarbeit lautet - falls
eine solche überhaupt erforderlich ist - und wie so die Bedienungsfreundlichkeit von lulu.com, dem Self-Publishing-Dienst, bei dem die auf der Seite angeführten Publikationen laut amazon.com erschienen sind, ist. Freiwillige vor!
Löblich finde ich jedenfalls, dass er sich auf der Seite von Titelhandel
und Ghoswriting ausdrücklich distanziert. So kommen wir irgendwie nicht weiter: Nehmen wir also an, dass Dr. ohne Herkunftsbezeichnung Oestringer ein deutsches Idiom pflegt und auch Verfasser der Texte auf der Seite ist, sich gut auskennt und konzentrieren wir uns auf den entscheidenden Passus, der das gesuchte Wort nennt - im Hinterkopf behaltend, dass laut Angaben auf der Seite dieselbe sich auf dem Stand von 2006 befindet:

"Unter der Prämisse einer gewünschten inländischen Titelführung muss In der BRD ein ausländischer akademischer Grad, der auf der Visitenkarte erscheinen soll(sic!), von dem zuständigen Kultus- oder Wissenschaftsministeriums, in dem der Inhaber des Grades/Titels seinen Hauptwohnsitz hat, zur Führung genehmigt werden. Diese Anerkennung nennt man Nostrifikation. Ein entsprechendes Gesetz gibt es weltweit nur in der BRD. Das einzelne Kultusministerium entscheidet individuell, ob es die Führung eines Grades/Titels einer bestimmten Universität für einen Antragsteller genehmigt."

Stimmt das ? Was ist Führungsgenehmigung? Was genau Anerkennung? Worauf gründet sich die Behauptung,
dass es ein solche Vorgänge regelndes Gesetz weltweit nur in der BRD gibt? Was ist mit Österreich z.B.?
Wieso nur "ein Gesetz" wo doch oben großartig ausgeführt wurde, dass sich das Ganze auf der Ebene des vielfältigen
Landesrechts (D hat 16 Bundesländer mit entsprechender Gesetzgebung) abspielt? Wieso verschwindet der eben eingeführte Begriff der Nostrifizierung im langen Text
darunter "Anerkennung von Dr.-Graden am Beispiel Baden-Würrtemberg" zugunsten von Anerkennung und
Führung vollständig?

Alles sehr konfus.

Ad fontes.

Richtig ist offensichtlich: Die Rechtssituation im deutschen Bildungssystem ist nach wie vor u.a.
durch eine stark zersplitterte Regelung der Vorschriften auf Länderebene sehr kompliziert.
Für österreichische Verhältnisse einer relativ zentralistischen Bildungspolitik und einer dementsprechenden Rechtsordnung eher unverständlich. Dennoch: Wie auch in Österreich kommt es darauf an, woher man kommt (vor allem ob aus der europäische Union oder nicht)und was man mit der "Anerkennung" eines Ausbildungsabschlusses erreichen möchte: Will man einen Beruf ausüben dürfen? Einen im Ausland erworbenen Titel als solchen führen oder einen inländischen Titel aufgrund von ausländischen Abschlüssen erhalten?
Die Zulassung für ein Studium an einer bestimmten Hochschule erreichen? usf.


Grundsätzlich gilt derzeit, laut Auskunft Kultusministerkonferenz in D für Hochschulabschlüsse: Eine Anerkennung und Bewertung, die zu einer Gleichstellung und sozusagen
„Umwandlung“ eines im Ausland erworbenen Grades zu einem inländischen Äquivalent (wie in meinem Erstkommentar im Zitat beschrieben) führt, existiert in Deutschland mit Ausnahme für einige wenige Gruppen nicht:
"Die Vorschriften dieser Hochschulgesetze beruhen auf den einschlägigen Beschlüssen
der Kultusministerkonferenz (KMK), die über die Datenbank ´anabin´
( http://www.anabin.de) unter dem Link ´Dokumente´ abrufbar sind. Demnach können
ausländische Grade grundsätzlich in Originalform geführt werden. Je nachdem, in
welchem Land der Grad erworben wurde, muss auch die verleihende Universität oder
staatliche Stelle genannt werden. Eine Umwandlung in einen deutschen
Hochschulgrad findet – außer für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz – nicht
statt. Auskunft über die geltende Rechtslage in dem jeweiligen Bundesland erteilt das
zuständige Wissenschaftsministerium."
Quelle: Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister.

Anmerkung: Genau aus diesem Grund führt wohl auch Herr Dr. ohne Herkunftsbezeichnung eben diesen
Titel und keinen nostrifizierten, also gleichgestellten „deutschen“ Doktortitel.



Die rechtssprachliche Seite:

Das deutsche Bundesrecht kennt den Begriff N.,
soweit ich sehe, nicht (das oben beschriebene, Ausnahmefälle begründende Bundesvertriebenengesetz laut Volltextsuche auch nicht).
Das Landesrecht für Bayern etwa nennt den Begriff nicht - er wird aber in einem Informationsblatt zum Thema "Führung ausländischer Grade, Hochschultitel und
Hochschultätigkeitsbezeichnungen" des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung
und Kunst tatsächlich mehrfach verwendet (die dort erläuterten Bestimmungen berufen sich u.a auf §68 des BBayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG), aber das gesamte BayHSchG kennt den Begriff N. nicht)
Das Landesrecht Sachsens, Bremens, Brandenburgs z.B. kennt den Ausdruck ebenfalls nicht.
Ganz anders das österreichische Bundesrecht (z.B. Hochschulgesetz 2005 § 68 , auf welches das Zitat in meinem ersten Kommentar zurückgeht). ("Nostrifikation, Nostrifizierung" im österr. Bundesrecht liefern zusammen über 50 Suchergebnisse). Zurück nach D:
Konsultiert man auf der genannten anabin.de-Seite - das ist, um es zu wiederholen die Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister –(Eigendefinition: "Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist die zentrale Stelle für die Bewertung ausländischer Qualifikationen in Deutschland. Hierzu gehören schulische und berufliche sowie Hochschulqualifikationen. Die ZAB erbringt Dienstleistungen für Bildungseinrichtungen, Behörden und Privatpersonen. Sie beantwortet jedes Jahr etwa 27.000 Anfragen. Für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen sind - je nach Ziel - eine Vielzahl unterschiedlicher Stellen in den Ländern zuständig. Diese Stellen können die ZAB um ein Gutachten im konkreten Einzelfall oder um allgemeine Informationen über das betreffende Land und sein Bildungssystem bitten. Diese Informationen sind auch über die Datenbank ´anabin´ zugänglich. " – konsultiert man also
dort das Glossar, so erfährt man nicht nur dass "sakal vityala" in Kambodscha die Bezeichnung für "Universität" ist, "beskikkelse " in Dänemark "Zulassung zur Ausübung eines reglementierten Berufs" bedeutet, sondern auch dass man in Österreich unter "Nostrifikation" "Gleichstellung eines ausländischen mit einem österreichischen Studienabschluss" versteht. Anscheinend herrscht wohl doch Erklärungsbedarf.
Weitere Indizien:
Sämtliche Links zum recht spartanischen Wikipedia-Artikel "Nostrifikation" (Volltext derzeit:"N. bezeichnet die Anrechnung bzw. die Anerkennung von Schulzeugnissen und Diplomen, die nach einem ausländischem Lehrplan erworben wurden. Dies ist z. B. in Österreich und der Slowakischen Republik Voraussetzung für die Berufsausübung auf dem jeweiligen Fachgebiet. Nostrifikation ist auch ein Synonym für Einbürgerung (Verleihung der Staatsbürgerschaft)." führen zu österreichischen Seiten.
Student-Online, Sitz: Berlin, erklärt in seinem Lexikon:
„Nostrifizierung, lat. nostrificare = unsrig machen. Bezeichnung an österreichischen Universitäten für die Anerkennung von an anderen Hochschulen erworbenen Scheinen oder »Abschlüssen“
Zuletzt – Dani, aus Österreich, interessiert an der FernUni Hagen zu studieren, fragt auf studienservice.de nach der Lektüre folgender Bestimmung „9. Ist das Studium an der FernUniversität in Österreich anerkannt?
Das Studium an der FernUniversität ist in Österreich voll anerkannt, allerdings wird eine Nostrifizierung (d.h. die Verleihung des entsprechenden österreichischen akademischen Grades für einen gleichwertigen im Ausland erworbenen akademischen Grad) seit dem Inkrafttreten des UniStG 1997 von den österreichischen Universitäten nur mehr in Sonderfällen durchgeführt“.
besorgt: „Heißt das, dass der Bachelor den ich an der Fernuni in Hagen mache in Österreich nicht wert ist?“
Antwort: „Das Wort "Nostrifizierung" habe ich ja noch nie gehört...
Das Studium an der Fernuni Hagen wird in Österreich anerkannt, wo ist das Problem? Du bekommst von der Fernuni den Titel "Bachelor" verliehen, das freut auch die Arbeitgeber in Österreich. Das einzige was nicht geht, ist dass man Dir zusätzlich den Titel "Wie-auch-immer-der-in-Österreich-heisst" verleiht.“

Wie das nun in anderen Bildungsbereichen jenseits des Hochschulwesens ist, bleibt natürlich offen – aber die Suchergebnisse lassen
m.E: wenig Platz für eine stark verbreitete „deutsche“ Nostrifizierung bei Gesundheitsberufen, handwerklichen Ausbildungsabschlüssen usf.

Fazit: Ich bin für eine Beibehaltung des Eintrags – mit der Einschränkung, dass der Begriff zwar in Deutschland nicht vollkommen unbekannt, jedenfalls aber im Unterschied zu Österreich kein zentraler Bestandteil deutscher Bildungsgesetzgebung ist (oder auch nie war). Bestenfalls informeller (bayerischer) Amtssprache. (Wobei man sich ja fragen kann:
An wen richtet sich denn ein solches Infoblatt?
Wohl an jene, die eine Anerkennung ihres Titels
in Deutschland anstreben, also "Ausländer" -
dass nun aber die ersten Adressaten unter den "Ausländern" Österreicher sind und man folglich
eine diesen geläufige Terminologie pflegt, kann
so selbstverständlich nicht beweisen werden.)

Belege und Hinweise auf Informationen, die diese Annahme
als Irrtum ausweisen, sind natürlich trotzdem willkommen.

PS: Gegenbeispiel "Frankfurt/Oder": Liest man den Text, geht daraus hervor, dass es sich um die "Anerkennung deutscher Diplome in Polen handelt" -
Zitat: "Die Wirtschaftsuniversität Poznan wird für die polnischen Absolventen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) einzelfallbezogen die Nostrifizierung durchführen"
Es geht also darum, dass polnische Studenten in Frankfurt an der Oder absolvieren, nach Polen zurückkehren und dort auch mit ihrem Titel etwas anfangen wollen: Ziel ist die Nostrifikation in Polen, nicht die Anerkennung ausländischer Studienleistungen in Deutschland - die hat einen eigenen Eintrag auf der Seite "Anerkennung ausländischer Studienleistungen:

"Die Viadrina ist eine internationale Universität, die ihre Studierenden ausdrücklich ermuntert, im Ausland zu studieren. Daher ist die Universität grundsätzlich bereit, im Ausland erworbene Studienleistungen anzuerkennen."
Nostrifikation ist dort auch nicht mehr zu lesen.
Quelle: http://www.euv-frankfurt-o.de/de/internationales/euvstudis/anerkennung/index.html
Abgesehen davon handelt der Text vorwiegend davon, dass das überflüssig ist:"Eine Nostrifizierung wird nur in bestimmten Fällen (s.u.) vorausgesetzt. Ansonsten ist es nur ein unnötiger Aufwand. Darüber hinaus überlegt man in Polen zur Zeit, ob man die gesamte obsolete Institution der Nostrifizierung, zumindest in Bezug auf EU-Abschlüsse, nicht abschaffen soll (vgl. Polityka 14/2008, S. 36"
Es ist also von der polnischen Institution der Nostrifzierung die Rede, nicht der deutschen. Man will sich offensichtlich bloß verständlich machen.
PPS: "The fourth and final aspect is mobility and international co-operation in doctoral
training, also including issues of recognition of previous qualifications and qualifications
acquired during periods of doctoral training abroad. Most countries have
recognition procedures in place for doctoral candidates coming from abroad. But
these procedures are sometimes very complicated and highly bureaucratic (e. g., the
Austrian Nostrifikation procedure or the role of the Russian Department of Credential
Evaluation)."Beiträge zur Hochschulforschung:
Heft 1, 27. Jahrgang, 2005 - Bayerisches Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulplanung S.31" Die Beibehaltung der deutschen Schreibweise ist kein Fehler sondern
üblich in wissenschaftlichen Publikationen
bei der Verwendung von typischen, hier mit
eindeutigem Hinweis auf die Herkunft versehenen
Begriffen.


anachoret 27.02.2010


Wenn ich das Zitat von Compy
richtig verstanden habe, bedeutet Nostrifizierung in Deutschland lediglich die Genehigung, einen ausländischen Titel
als Namensbestandteil zu führen. In Österreich hingegen ist Nostrifizierung die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses und dessen Gleichstellung mit einem österreichischen.

Bei der Nostrifizierung eines Medizinstudiums beispielsweise muß man je nach Herkunftsland Prüfungen nachholen,
die nur in Österreich bei diesem Studium verpflichtend sind, wie etwa Biologie.

Ähnliches gibt es übrigens auch bei Führerscheinen: Wer keinen Internationalen Führerschein besitzt, muß den seines Heimatlandes quasi "nostrifizieren" lassen, um ein in Österreich zugelassenes Kraftfahrzeug lenken zu dürfen. Von eini-
gen Ländern werden die Führerscheinprüfungen ohne Weiteres anerkannt und es erfolgt nur eine Umschreibung des
Führerscheines, bei manchen Ländern (Mazedonien, Bosnien, Serbien...) sind zusätzliche Prüfungen notwendig, um ein-
en österreichischen Führerschein zu erlangen.
albertusmagnus 27.02.2010


"Unsermachung"
ist die buchstäbliche Bedeutung von "Nostrifizierung", und wenn sie auch für ausländische Grade in der BRD kaum mehr erforderlich ist, so ist dort doch die Bedeutung des Begriffs dieselbe, sonst würde ja nicht in deutschen Quellen gesagt werden, eine Nostrifizierung (Anerkennung...) sei in der BRD in vielen Fällen sei nun nicht mehr nötig. Um Wortbedeutung aber geht´s doch hier, nicht um Ähnlichkeit oder Unterschiede im System.
Koschutnig 27.02.2010


Nein - es geht darum, ob das Wort "Nostrifizierung"ausdrücklich, d.h.
in der Rechts- und Verwaltungssprache
in D für einen Vorgang gebraucht wird/wurde, der
im Wesentlichen darin besteht, einen im Ausland
erworbenen Abschluss in einen deutschen umzuwandeln. (und nicht bloß: einen ausländischen
Titel als gleichwertig anerkannt zu bekommen und mit Zusatz führen zu dürfen - darin besteht ein Unterschied). Dies ist zu verneinen.
Tatsächlich wird in den meisten Fällen das Wort "Umwandlung" gebraucht - diese "Umwandlung" ist
im deutschen Recht überhaupt nur für ganz wenige
Ausnahmefälle vorgesehen und zwar für Menschen,
die unter das Bundesvertriebenengesetz fallen.
Ein letztes Beispiel aus Berlin: FAQ-Liste "Anerkennung von Studienabschlüssen" der Senatswerwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung: 1.Enthält kein einziges Mal das Wort "Nostrifizierung" und 2. erwähnt - auch hier
den Terminus Umwandlung nur mit Ansprüchen von
unter das Bundesvertriebengesetz von 1953/2007
fallenden Menschen.
Für mich nach wie vor der beste Beweis, dass es sich um einen rechtssprachlichen Austriazismus handelt, ist das Glossar auf anabin.de - noch ein Mal: anabin steht für "Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)" - führt 27000(!) Bewertungen pro Jahr durch u.a. als Grundlage für
die nach jeweiligem Landesrecht geregelten Entscheidungen(aber nicht nur: es gibt auch Abschlüsse für die es keine genauen Regelungen gibt).
Jedenfalls liest man dort:
Nostrifikation: Gleichstellung eines ausländischen mit einem österreichischen Studienabschluss. Und nicht: Gleichstellung mit einem deutschen Studienabschluss! Dass eine deutsche Behörde keine rechtsgültige Umwandlung eines deutschen oder sonst wo erlangten Abschlusses in einen österreichischen vornehmen kann, versteht sich ja wohl (noch?) von selbst.
Wieso sollte man das andernfalls erklären müssen?
Die gesamteuropäische Entwicklung des Bildungssystems hat - wie auch auf den österreichischen Seiten zu lesen - diese Form
der Anerkennung, Gleichstellung und sozusagen Umwandlung stark zurückgedrängt und wird sie möglicherweise ganz zum Verschwinden bringen.
Gibt es also Nostrifikation in einer anderen Bedeutung im dt.Recht? Die Volltextsuche in deutschem Bundes- und Landesrecht (in Auswahl) liefert zu N. kein Ergebnis - anders in Österreich, wo Nostrifizierung und Nostrifikation im Bundesrecht insgesamt circa 50 Mal genannt werden. Das bedeutet dass der Ausdruck "Nostrifzierung" im deutschen Recht wohl überhaupt nicht geläufig ist - jedenfalls nicht
in Gesetzestexten.
Dass präzise definierte Termini der Rechtssprache
eine landläufige Verwendung, die ungenau wird, erfahren, ist nichts Ungewöhnliches - so scheint
hierzulande N. eben in einem weiten Sinn für "Anerkennung" gebraucht zu werden - und erklärt auch
die mit 110.000 österreichischen zu 5.600 deutschen Webseiten recht deutlich ausfallende Suche für mich.
Außerdem: Selbst deutliche Bedeutungsunterschiede bei gleich lautenden Begriffen rechtfertigen natürlich einen Eintrag. Siehe mein Eintrag "Exekutive"!
Die "deutsche Exekutive" gibt es in Deutschland auch, nur dass wer z.B. im Urlaub an der Ostseeküste nach ihr ruft, nicht damit rechnen darf, dass hierauf "Kieberei, Heh, Spinatwachter" oder eben "Bullen" in Erscheinung treten.
anachoret 27.02.2010


Weiteres dazu:
Weiteres dazu:

Quelle: http://www.arbeiterkammer.com/online/nostrifikation-10110.html


Wer kann eine Nostrifizierung beantragen?

Voraussetzung für die Nostrifizierung eines ausländischen Studienabschlusses
ist der Nachweis, dass die Anerkennung für die Berufsausübung in Österreich
zwingend notwendig ist. Dies ist dann der Fall, wenn eine berufliche Tätigkeit
in Österreich angestrebt wird, deren Ausübung gesetzlich reglementiert ist und
eine bestimmte Qualifikation voraussetzt (z.B. im Bereich der Lehr- und
Gesundheitsberufe).


Innerhalb der EU, des EWR sowie der Schweiz ist der Zugang zu einer Reihe
von akademischen Berufen durch eigene Richtlinien geregelt, die den Angehörigen
dieser Staaten einen unmittelbaren Berufszugang ermöglichen. In diesen Fällen ist
eine Nostrifizierung nicht nötig und auch nicht möglich.

Wo ist die Nostrifizierung zu beantragen?

Zuständige Stelle für die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses
ist jene Universität bzw. Fachhochschule, an der ein vergleichbares österreichisches
Studium eingerichtet ist. In der Regel kommen somit mehrere Bildungseinrichtungen
für die Nostrifizierung in Frage. Wo Sie den Antrag letztlich einbringen, bleibt Ihnen
überlassen. Einen AK Tipp zur Wahl der Bildungseinrichtung finden Sie in der Infobox.

Tipp


Die einzelnen Universitäten und Fachhochschulen stellen bei der Nostrifizierung
unterschiedliche Anforderungen. Da eine mehrfache Antragstellung und auch ein
Wechsel der Bildungseinrichtung im Nachhinein nicht möglich sind, empfehlen wir
einen kritischen Vergleich und ein Informationsgespräch vor Einbringung des
Antrags auf Nostrifizierung.

Wann ist eine Nostrifizierung nicht erforderlich?


Nicht nötig ist die Nostrifizierung ausländischer Reifezeugnisse zum Zwecke
des Studiums in Österreich. Auch für die Zulassung zum Doktoratsstudium oder
zu weiterführenden Lehrgängen ist eine Nostrifizierung nicht erforderlich.
In beiden Fällen wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung der jeweiligen
Universität bzw. Fachhochschule.
Gleichwertigkeit von Reifezeugnissen


Für eine Reihe von ausländischen Reifezeugnissen ist durch zwischenstaatliche
Abkommen die Gleichwertigkeit mit einem österreichischen Reifezeugnis festgelegt.
Einen Link zur Liste jener Staaten, deren Reifezeugnisse durch Abkommen
gleichgestellt sind, finden Sie in der Infobox.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

Die benötigten Unterlagen variieren je nachdem durch welche
Bildungseinrichtung nostrifiziert werden soll. Genaue Auskunft
dazu erhalten Sie bei der jeweiligen Bildungseinrichtung.

Folgende Unterlagen sind - im Original bzw. in beglaubigter Abschrift -
jedenfalls vorzulegen:
Antragsformular – erhältlich bei der Bildungseinrichtung

Reisepass
Unterlagen über das ausländische Studium (z.B. Studienplan,
Prüfungszeugnisse, Diploma Supplement)

Zeugnis über den Abschluss des Studiums

Die Nostrifizierung ist kostenpflichtig.

Auskunft über allgemeine Fragen rund um die Anerkennung im
Hochschulbereich

ENIC NARIC AUSTRIA
(National Academic Recognition Information Centre)
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Teinfaltstraße 8
A-1014 Wien
Tel. 01/53120-5921
Fax: 01/53120-815921
E-mail: naric@bmwf.gv.at

Bewertung ausländischer Hochschuldiplome

In Fällen, in denen eine Nostrifizierung nicht erforderlich und somit
nicht möglich ist, bietet ENIC NARIC AUSTRIA die Möglichkeit
kostenloser schriftlicher Bewertungen von Hochschuldiplomen.
Diese Bewertungen, die ein rechtlich nicht verbindliches Gutachten
darstellen, können vor allem am Arbeitsmarkt hilfreich sein und werden
auch vom Arbeitsmarktservice anerkannt. Bei Bedarf stellt Ihnen
ENIC NARIC AUSTRIA auch eine Bestätigung über das Recht zur
Titelführung in Österreich aus.
dankscheen 01.03.2010


Auch zu finden im Bereich des Sportes auf den Seiten des ÖBV:




http://basketballaustria.sportlive.at/downloadcenter/InfoblattNostrifizierung.pdf

DIE ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHER
ZEUGNISSE IN ÖSTERREICH
(NOSTRIFIKATION)

Die Anerkennung ausländischer Zeugnisse, bzw.
deren Gleichstellung mitösterreichischen Ausbildungen
ist durch das Schulunterrichtsgesetz, § 75, geregelt (in
der Fassung BGBl.Nr. 231/1977).

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt bzw.
nachstehende Dokumente vorgelegt werden:

1. Schriftliches Ansuchen an das Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur,
Auf der Freyung 1,1010 Wien, bzw. an die
Sportakademie - Bundesanstalt für
Leibeserziehung Wien, z.Hd.Herrn Dir.HR Mag. Johann
Gloggnitzer, 1150 Wien, Auf der Schmelz.
2. Lebenslauf

3. Geburtsurkunde
4. Staatsbürgerschaftsnachweis
5. Nachweis des ordentlichen Wohnsitzes
in Österreich (Meldezettel), entfällt für
Personen aus EU-Ländern.
6. Nachweis über den absolvierten Schulbesuch bzw. über abgelegte Prüfungen.
Falls diese nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurden, sind beglaubigte
Übersetzungen vorzulegen.Ein genauer Studienplan mit Aufteilung der Wochen-
stunden ist Zeugnissen und Diplomen anzuschließen.
7. Nachweis über die Beherrschung der deutschen Sprache - falls der/die
AntragstellerIn aus keinem deutschsprachigen Land kommt.
dankscheen 01.03.2010





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Impressum | Nutzung | Datenschutz

Das österreichische Deutsch, oder einfach Österreichisch, zeichnet sich durch besondere Merkmale aus. Es besitzt einen einzigartigen Wortschatz, bekannt als Austriazismen, sowie charakteristische Redewendungen.

Die Eigenarten von österreichischem Deutsch gehen jedoch über den Wortschatz hinaus. Sie erstrecken sich auf Grammatik und Aussprache, inklusive der Phonologie und Intonation. Darüber hinaus finden sich Eigenheiten in der Rechtschreibung, wobei die Reform von 1996 gewisse Grenzen setzt.

Das Standarddeutsch des Österreichischen ist von der Umgangssprache und den in Österreich gebräuchlichen Dialekten, wie den bairischen und alemannischen, deutlich abzugrenzen.

Dieses Online Wörterbuch der österreichischen Sprache hat keinen wissenschaftlichen Anspruch, sondern versucht eine möglichst umfangreiche Sammlung an unterschiedlichen Sprachvarianten in Österreich zu sammeln.

Für Studenten in Österreich gibt es eine Testsimulation für den Aufnahmetest Psychologie.

Hinweis: Das vom BMBWF mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche Österreichische Wörterbuch, derzeit in der 44. Auflage verfügbar, dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951 und wird vom Österreichischen Bundesverlag (ÖBV) herausgegeben. Unsere Seiten und alle damit verbundenen Dienste sind mit dem Verlag und dem Buch "Österreichisches Wörterbuch" in keiner Weise verbunden.

Unsere Seite hat auch keine Verbindung zu den Duden-Nachschlagewerken und wird von uns explizit nicht als wissenschaftliches Werk betrachtet, sondern als ein Gemeinschaftsprojekt aller an der österreichichen Sprache interessierten Personen.