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Firmenbuchauszug

der, -(e)s, Umlaut. -e

Auszug aus dem Handelsregister


Wortart: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 19.04.2009
Bekanntheit: 0%  
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«Das Firmenbuch ist eine offizielle Datenbank des Bundesministeriums für Justiz über die Rechtsverhältnisse von registrierten Firmen. Ein Firmenbuchauszug beinhaltet aktuelle Informationen über Firmensitz, Geschäftsführer, Kapital einer Gesellschaft, Prokura, Gesellschafter, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung, Satzungen und vieles mehr.

Jeder darf die Firmenbuchdatenbank abfragen, sie ist grundsätzlich rund um die Uhr geöffnet.
Die Abfrage der Firmenbuchdatenbank (der Firmenbuchauszug) ist kostenpflichtig.
Die Verrechnung der Gebühren erfolgt über die Verrechnungsstellen, bei denen sich der Kunde eine Zugangsberechtigung besorgen muss.» http://www.advokat.at/Advokat-Online/Module/Firmenbuch.aspx
Koschutnig 03.08.2014


«Unter Angabe der Firmenbuchnummer kann aus der Datenbank ein Firmenbuchauszug abgerufen werden. Dieser Auszug enthält die aktuell eingetragenen Daten. Auf Wunsch können auch inzwischen gelöschte (historische) Daten ausgegeben werden.
Einsichtnahme bei Gericht
Bei Gericht erfolgt die Einsicht in das Hauptbuch durch Ausdruck der gewünschten Daten aus der Firmenbuchdatenbank (Firmenbuchauszug).
Ein Firmenbuchauszugist grundsätzlich persönlich (während der Amtsstunden) anzufordern.»
Unternehmensserviceportal www.usp.gv.at
Koschutnig 03.08.2014





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