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geheissen


[ g`hasen ]

befohlen


Erstellt von: eska
Erstellt am: 06.04.2009
Bekanntheit: 55%  
Bewertungen: 3 4

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Kommentare (5)


Hat dir ja keiner geheissen!
Hat dir ja niemand befohlen! - Im Sinne von: Selber schuld!
eska 06.04.2009


Das steht aber auch im DWDS
dem "digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache des 20. Jahrhunderts":
Gehẹịß, das; -es, /ohne Pl./ geh. Befehl, Aufforderung: /häufig in der festen Verbindung/ auf G., auf jmds. G.: auf ihr G. setzte er sich, kam er sofort herbei; sie trank es auf sein Geheiß Broch Esch 112; auf G. etw. holen, bringen; er wurde auf G. des Beamten sofort verhaftet; jmds. G. folgen; etw. ohne G. tun; er fügt sich Ihrem Geheiß Wasserm. Wahnschaffe 1,267

http://www.dwds.de/?woerterbuch=1&kompakt=1&sh=1&qu=Gehei%C3%9F
DJ 06.04.2009


Auch wenns im DWDS steht:
Die Redewendung ist bei uns allgemein gebräuchlich und in Deutschland nicht. Und bitte nicht dauernd "Das steht aber auch im ..." schreiben, das klingt so oberg´scheid!
eska 07.04.2009


Mir ist das bekannt in Zusammenhang mit Schimpfwörtern:
zum Beispiel:
"einen buckligen Hund heißen"
http://www.fotografie.at/index.php?page=Thread&postid=70142
JoDo 07.04.2009


Als Redewendung
scheint mir der eigenständige Eintrag als Mittelwort der Vergangenheit (Parizip perfekt) gerechtfertigt. Es gibt aber auch die (veraltete? poetische?) Form "jemanden etwas (ge)heissen - jem. etwas befehlen, anschaffen." / " Signy hieß ihn auf die Eiche klettern, und er tat es auch." ( http://www.internet-maerchen.de/maerchen/lini-koenigsohn.htm.) Doch das ist Allgemeindeutsch. Das scheint mir auch für die von JoDo erwähnte Bedeutung (nennen, abwertend) zu gelten.
klaser 07.04.2009





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