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Arbeitnehmerveranlagung (früher:Steuerausgleich)

die, -, -en

Steuerausgleichsantrag für Unselbständige und Rentner


Wortart: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: System32
Erstellt am: 19.01.2008
Bekanntheit: 0%  
Bewertungen: 1 0

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Kommentare (3)


Hier leider falsche Übersetzung...
Meli 19.01.2008


Meli, warum meinst du, daß das falsch übersetzt sei?
System1 30.01.2008


Hallo Ricki !
In Deutschland nennt sich diese Sache kurz und knapp - Einkommenssteuererklärung. Früher auch Lohnsteuerausgleich. (entsprechend verschiedener Kriterien). Jetzt gibt es nur noch diese eine Bezeichnung für Beides. Sie gilt für Unselbständige und Rentner gleichermaßen. Beide geben darin ihre Einnahmen aus Lohn, Pension, Kapitalerträge, Einnahmen durch Vermietung und Verpachtung, Unkosten z. B. durch die Arbeit entstanden, Mütter können Freibeträge für Alleinerziehung geltend machen, verschiedene Absetzmöglichkeiten wie Spenden für mildtätige, religiöse und gemeinnütze Zwecke, Spenden an Parteien uvm. Nach Abzug aller verwertbaren Zahlen ergibt sich am Ende das "zu versteuernde Einkommen". Dies wird dann anhand einer vorgegebenen Tabelle abgezogen. Wurden im Steuerjahr zuviel Steuer vom Lohn entnommen/abgeführt erfolgt eine Steuerrückzahlung. Im Gegenfalle eine Forderung, die recht schnell ! zu begleichen ist. Dies nur eine "Schnellübersicht", es gibt unzählige weitere Eintragungsmöglichkeiten! Lieben Gruß - meli - Hoffe, Dir damit geholfen zu haben, dafür sind wir ja gern da !
Meli 30.01.2008





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