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abhausen


[ åhaus(e)n ]

pleite gehen


Wortart: Verb
Erstellt von: Infinity
Erstellt am: 02.07.2005
Bekanntheit: 54%  
Bewertungen: 48 5

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abhausen
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Kommentare (1)


Ein Verbesserungsvorschlag.

Der Begriff "abhausen" bezeichnet den Vorgang des abwirtschaften eines Betriebes, was nicht unbedingt in einer Pleite enden muss, z.B.: ein Bauer macht Verluste und muss einige seiner Grundstücke verkaufen.
Fazit: er hat "abgehaust"
Ist er jedoch pleite gegangen, oder muss er konkurs anmelden ist er "dschari" gegangen

Deswegen
abhausen : abwirtschaften
dschari gehen : pleite gehen
Longa 21.06.2015





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