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Vorrückung



Höhergruppierung


Erstellt von: DJ
Erstellt am: 10.02.2009
Bekanntheit: 16%  
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vergaunga
+2 

Kommentare (5)


Österr. Amtssprache,
ein wenig statisch und nicht gerade mein Fall solche Wörter, aber in dem Fall konnte ich nicht widerstehen.
DJ 10.02.2009


Aufstieg in eine höhere Gehaltsstufe
DJ 13.02.2009


Irrige Recherche - wär' besser unterblieben, denn
die 1. Erklärung war richtig, die neue aber ist FALSCH! Die durch die Vorrückung erreichte höhere Gehaltsstufe ist in D eine höhere "Entgeltstufe".
Koschutnig 12.02.2012


In der angegebenen, nach der Änderung - FALSCHEN- dt. Bedeutung ist im österr. öffentl. Dienst nicht eine "Vorrückung", sondern eine "Überstellung" üblich.
Eine "Vorrückung" aber ist das Aufsteigen in eine höhere Gehaltsstufe (deutsch nach TVöD: "Entgeltstufe"), i.A. in Verbindung mit einem "Biennalsprung".

Unter einer Höhergruppierung versteht man in D den Wechsel von der bisherigen in eine höhere Entgeltgruppe.
Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe`*) so weit zurück, daß sein neues Gehalt gerade noch dem alten entspricht.
source: Öffentlicher Dienst INFO
Jedoch:
Seit 01.03.2014 bleibt bei Höhergruppierungen die erreichte Stufe der Entgelttabelle erhalten. Die bis dahin geltende Rückstufung und auch die Garantiebeträge entfallen.
source: TVöD-Bund


*) In Deutschland wird zwischen "Entgeltgruppen" für die tarifvertragl. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und "Besoldungsgruppen" für die Beamten differenziert.
Koschutnig 11.02.2016


Keine "Höhergruppierung"!
So war’s:

Der Entlohnung des öff. Dienstes liegt ein System der Vorrückung der Bediensteten in höhere Bezüge zu Grunde. In der Regel findet die Vorrückung in 2-jährigen Abständen statt.[…] Das System der Vorrückung setzt die Festsetzung eines Stichtages für die Berechnungen voraus.
source: DiReSy, Bundeskanzleramt


Die Vordienstzeitenanrechnung wurde aber wegen Altersdiskriminierung aufgrund eines EuGHU-Urteils neu geregelt. Der Vorrückungsstichtag wird nun durch das Besoldungsdienstalter ersetzt.

Beim Besoldungsdienstalter handelt es sich um einen Zeitraum, der mit der Dauer des Dienstverhältnisses anwächst.
Die Vorrückung erfolgt mit dem Ablauf jenes Monats, in dem weitere zwei Jahre des Besoldungsdienstalters vollendet werden. ... Jeder Monatserste ist nun ein möglicher Vorrückungstermin.
source: Der Standpunkt

Lanquart 30.09.2019





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