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Nationale

das, -s,

Personaldaten


Wortart: Substantiv
Kategorie: Zwischenmenschliches Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 12.06.2008
Bekanntheit: 0%  
Bewertungen: 0 1

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Kommentare (10)



JoDo 12.06.2008


Gibt es schon!
Meli 13.06.2008


Als Formular: 'Kleines' und 'großes' Nationale
Ersteres enthält nur Namen und Geburtsdaten,
das Letztere auch Beruf, Anschrift, Tel.-Nr. u.a.

Duden gibt ja 2 Bedeutungen für das Wort der österr. Amtssprache an:
1. Angaben zur Person, Personalangaben ("das Nationale aufnehmen")
2. Formular; Fragebogen für Angaben zur Person
Koschutnig 13.06.2008


Über ein (NiA ) in Polizei-/Gerichtsschriftstücken hinter dem Namen eines Zeugen
hab ich grad gerätselt: "Nationale im Akt" ist gemeint, dort sind die "Generalien" (Angaben) zur Person zu finden.
Koschutnig 16.04.2013


Frage an Koschutnig:
Kann man im gegebenen Beispiel
das "Nationale" mit dem "Heimatschein" in Zusammenhang bringen?
JoDo 17.04.2013


Das Nationale ist nur ein Personaldatenblatt, das z.B. jeder Student auszufüllen hatte, z.B. finden sich im "Gedenkbuch für die Opfer des Natonalsozialismus an der Universität Wien 1938" »all jene Studierenden des Wintersemesters 1937/38 und des Sommersemesters 1938, die im Nationale (Inskriptionsschein) in den Rubriken "Religion, Ritus, Konfession", "Muttersprache" oder "Volkszugehörigkeit" einen Eintrag gemacht haben, der den Rückschluss zuließ, dass sie im Nationalsozialismus als Jüdinnen und Juden gegolten hatten. Von ihnen war niemand mehr im Wintersemester 1938/39 inskribiert.

Weiters wurden alle Studierenden aufgenommen, die sich zwar im Nationale nicht selbst als "jüdisch" definierten, über die aber in anderen Quellen, meist Akten im Wiener Universitätsarchiv, verzeichnet ist, dass sie als Jüdinnen oder Juden betrachtet worden waren .«
Heimatschein aber war eine Urkunde, aufgrund deren die Staatsangehörigkeit festgestellt werden konnte.« http://gedenkbuch.univie.ac.at/index.php?id=429"Die Nationale 1938 – 1945" nennt sich z.B. eine "Forschungsarbeit" einer Sibylle Amber, und darin heißt es: » Im Formular " Nationale" selbst, und zwar auf der ersten Seite, wurden die Inskribierenden nach ihren Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Heimatzuständigkeit, Volkszugehörigkeit, Religionsbekenntnis, Konfession oder Ritus, Vater oder Vormund, und ihrer Position im öffentlichen Dienst befragt «.
(Sybille Amber, "Die Nationale 1938 – 1945", GRIN, BoD, 2004 S.2 )
Heutzutage nimmt z.B. ein österr. Polizist "das Nationale" eines jeden Zeugen auf, und der kann ein schwarzer Tiroler aus Brixen im Thale oder eine schwarzer Afrikaner aus Simbabwe sein.

Der Heimatschein hingegen - mit ähnl. Angaben - ist eine Urkunde, die (dzt.noch in der Schweiz) von der Heimatgemeinde ausgestellt wird, wenn er auch offiziell einen andern Namen hat. In der k.k. Monarchie hatte der Heimatschein, dem „das Siegel der Gemeinde aufzudrücken" war, „die Bestättigung [sic!] von Seite der Gemeinden, daß der Person, welcher er verabfolgt wird, das Heimatrecht (Zuständigket) sammt den daraus entspringenden Rechten in der entsprechenden Gemeinde zustehe”. Er hatte auch die Funktion eines Reisedokumentes im Inland und war erforderlich für die Ausstellung eines Reisepasses fürs Ausland oder eines Wanderbuches. Wunderschön findet sich alles über den k.k. Heimatschein in Friedrich Swieceny; „Das Heimatrecht in den k. k. österreich. Kronländern mit constituirten Ortsgemeinden” , F. Manz, Wien 1855,
S. 35 - hier komplett (Google book): http://tinyurl.com/d3gxn9fEin Formular des Heimatscheins ist hier: http://tinyurl.com/d2qqjur

Die österr. "Heimatrechtsgesetznovelle" 1928 verpflichtete die Gemeinden, ein Verzeichnis ihrer Heimatberechtigten, die "Heimatrolle", zu führen, in der die Personenstandsdaten, der Beruf, der Wohnort, die Abstammung sowie die Begründung bzw. der Erwerb des Heimatrechts enthalten waren. Da alle Bundesbürger ein Heimatrecht besaßen, bildete die Heimatrolle zugleich eine Evidenz der österr. Staatsbürger. Aufgrund eines "Auszugs aus der Heimatrolle" oder eines Heimatscheines erhielt man später einen "Staatsbürgerschaftsnachweis". s. http://tinyurl.com/bunb6zcDas 1939 abgeschaffte "Heimatrecht" wurde ja 1945 nicht wieder eingeführt (nach 1945 betrachteten die "Heimatvertriebenen" ihren BRD-Vertriebenenausweis sozusagen als "Heimatschein", mit dem sie ihr Rückkehrrecht bestätigt glaubten)
Koschutnig 17.04.2013


Danke - Koschutnig
JoDo
JoDo 20.04.2013


Nationale.1841:
…welcher, nachdem er mich vom Kopfe bis zum Fuße pflichtschuldigst betrachtet, und mein Nationale gehörig aufgenommen hatte, mich beim Herrn Doktor anmeldete
source: Friedrich Hoppe, Magazin für Lachlustige.,
Wien 1841

Nationale 1900:
Ich sagte dem Commissär, dass ich eine polizeiliche Legitimationskarte mit Personsbeschreibung bei mir habe und es wohl genügt hätte, wenn der Wachmann mein Nationale aufgenommen hätte, worauf mich derCommissär bedeutete, ich möge mich ruhig verhalten.
source: Karl Kraus, Die Fackel (1900)

Nationale immer noch:
Und da bin ich zum ersten Mal festgenommen worden, aber auf der „Liesl " haben sie von uns allen, die unter 16 waren, nur die Nationale aufgenommen und uns laufenlassen
source: Siglinde Bolbecher, Erzählte Geschichte. Katholiken, Konservative, Legitimisten (1992)

Koschutnig 18.12.2016


Originaleinträge jetzt auf dem laufenden Band deshalb negativ zu beurteilen, weil sie nach ihrer unbegreiflichen "Verbannung" wie über 150 andere meiner Einträge einen Ersatzeintrag erhielten, das ist - / hier bitte nach Belieben ein zutreffendes Wort aus der Alltags- oder aus der Psychiatrie-Fachsprache einsetzen/! - Mir fehlen die Worte!
Koschutnig 18.02.2017





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