Ort der Verwaltung [ von JoDo am 2007-04-10 09:20:58 ]
Der Sitz der Verwaltung wird Gemeindeamt, bei größeren Orten auch Rathaus genannt. Bei Städten lautet die Bezeichnung Stadtamt oder Magistrat. Das Gebäude selbst wird aber oft sowohl bei größeren Gemeinden als auch bei Städten als Rathaus bezeichnet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeindeamt
Um die Verwirrung noch etwas zu steigern:
Die vor der Eingemeindung nach Wien (um 1880) selbständigen Gemeinden hatten eigene Rathäuser, die Redensart hielt sich noch lange: ich gehe auf´s Rathaus - richtig wäre: Magistratisches Bezirksamt.