Eigentlich: "Bedingte Strafnachsicht ." [ von Koschutnig am 2011-11-29 11:23:28 ]
a. § 43 StGB (Strafgesetzbuch)- http://tinyurl.com/d4wvshj
Wird ein Rechtsbrecher zu einer zwei Jahre nicht übersteigenden Freiheitsstrafe verurteilt, so hat ihm das Gericht die Strafe ... bedingt nachzusehen, wenn anzunehmen ist, dass...
Aber ugs. "bedingte Strafe" - sogar im Bundeskanzleramt:
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"Bei der bedingten Freiheitsstrafe wird die Strafe nicht vollstreckt, sondern eine Probezeit bestimmt. Eine unbedingte Freiheitsstrafe muss sofort verbüßt werden.HELP.gv.at -Begriffslexikon (Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion)
- http://tinyurl.com/c875smu